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Witwenrente

von mutter0724.01.2007 | 12:11
3289 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Freude bin ich auf Ihre Seite gestoßen und hoffe auf ein wenig Hilfe. Ich bin 42 Jahre alt, lebe in Westdeutschland und seit Mitte 2004 Witwe. Bei mir leben 2 Kinder über 18 ohne eigenes Einkommen und mein Bruttogehalt liegt bei 2.750 € ( UND MÄCHTIG VIELEN ABZÜGEN ). Nun gibt es ja ein neues Rentengesetz mit neuer Berechnung und genau hier liegt meine Frage: Wie viel Witwenrente steht mir zu ? Für die Antwort bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo mutter07,

dem Beitrag von Ghostwriter kann ich nur zustimmen. Bei einer individuellen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers sind sie mit Ihrer Frage am Besten aufgehoben.

2 Antworten

Ghostwriteram 24.01.2007 | 12:38
Hallo mutter07, "Das ist (individuell) verschieden..." Nein, mal im Ernst: Aus Ihrem Beitrag läßt sich nicht hinreichend bestimmen, ob die Einkommensanrechnung auf Ihre Witwenrente nach "altem" oder nach "neuem" Recht vorzunehmen ist bzw. war. Außerdem würde es zu weit führen Ihnen hier die gesamte Einkommensanrechnung zu erklären. Nehmen Sie sich die nötige Zeit und Ihren Witwenrentenbescheid und suchen Sie Ihren Rentenversicherungsträger auf, der den Bescheid erteilt hat. Er wird ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Mit freundlichen Grüßen Ghostwriter
Schadeam 24.01.2007 | 13:33
was meinen Sie eigentlich mit neuen Gesetzen und neuen Berechnungen? Das momentan diskutierte Gesetz, nach dem u.a. auch der Beginn der großen Witwenrente von 45 nach hinten verschoben werden soll, gilt nur für Todesfälle nach 2011 - davon wären Sie nicht betroffen. Insofern werden Sie wohl ab 45 (wieder?) die große Witwenrente erhalten. Zur Höhe dieser Rente, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Beratungsstelle (der Kollege dort ist allerdings kein Hellseher und kann nur ansatzweise vorhersagen, was in 3 Jahren wirklich sein wird - eine überschlagsmäßige Aussage müsste allerdings möglich sein, wenn Sie den Witwenrentenbeschei mitbringen.)
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