Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEine Witwenrente, die aus dem europäischen (EU-)Ausland gezahlt wird, hat weder auf die Höhe der von der gesetzl. Deutschen Rentenversicherung gezahlten Witwen-, noch auf die Höhe der von der DRV gezahlten Versichertenrente Einfluss.
Insoweit schließe ich mich dem Beitrag von "Schade" an.
Sollte die Witwe im EU-Ausland wohnen und der Verstorbene auch Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung zurückgelegt haben, erfolgt eine Meldung über die Antragstellung im Ausland, da der Witwenrenten, der im EU-Ausland gestellt wurde auch gleichzeitig als in Deutschland gestellt gilt. Insoweit schließe ich mich dem Beitrag von W*lfgang an.
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