Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anni,
Sie schreiben, dass Ihr Mann Beamter war und Sie eine große Witwenrente erhalten.
Verstehe ich Sie richtig, dass Ihr Mann trotz seines Beamtenstatus auch Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat und Ihnen deshalb die gesetzliche Rentenversicherung eine Witwenrente zahlt?
Nur für diesen Fall können wir eine Auskunft erteilen.
Auf die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird eigenes Einkommen angerechnet soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Als eigenes Einkommen zählt in Ihrem Fall Ihre eigene Regelaltersrente und der Arbeitsverdienst. Diese Einkommen werden brutto ermittelt und pauschal auf Nettobeträge gekürzt und zwar die Regelaltersrente um 14 %, Ihr Arbeitsverdienst um 27,5 %.
Die so errechneten Beträge sind zu addieren und dem Freibetrag gegenüberzustellen.
Der Freibetrag beträgt seit dem 01.07.2016 803,88 Euro (West) bzw. 756,62 Euro (Ost).
Die den Freibetrag übersteigenden Beträge werden zu 40 % von Ihrer Witwenrente abgezogen.
Soweit Sie allerdings Witwengeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen, müssten Sie die Versorgungsdienststelle bezüglich der Anrechnung von eigenem Einkommen befragen.
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