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Experten-Antwort

Witwenrente

von Gerda.F24.02.2016 | 11:29
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7 Antworten

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Guten Tag. Seit 6 Monaten sind wir verheiratet. Mein Mann ist 100% EM und bekommt entsprechend Rente. Er wird in 2 Monaten 64 Jahre alt, ich bin 58 Jahre alt. Würde mein Mann jetzt sterben, welche Rente würde ich bekommen, die kleine oder die große Witwenrente. Es war keine Versorgungsheirat, wir sind schon 5 Jahre zusammen, außerdem ist und war mein Mann "Körperlich" gesund. Rente bekommt er wegen seiner Psyche. In meinem Bekanntenkreis gehen die Meinungen auseinander. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie hätten, unter Vorbehalt der Prüfung der sogenannten „Versorgungsehe“ und vor der Einkommensanrechnung, einen Anspruch auf die Große Witwenrente (55%). Das Vorliegen der Versorgungsehe wird bei einer Ehedauer von unter einem Jahr grundsätzlich unterstellt. Diese Unterstellung kann im Einzelfall widerlegt werden. Insbesondere folgende "besonderen Umstände" sprechen gegen eine Versorgungsehe: plötzlicher unvorhersehbarer Tod (z.B. Arbeits-/Verkehrsunfall, Verbrechen, Infektionskrankheit), Heirat zur Sicherung der erforderlichen Betreuung / Pflege des anderen Ehegatten / Lebenspartners, wenn der Tod des Ehegatten / Lebenspartners auf absehbare Zeit nicht zu erwarten war, die tödlichen Folgen einer Krankheit waren bei der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft nicht vorhersehbar, Vorhandensein gemeinsamer leiblicher (minderjähriger) Kinder bzw. Schwangerschaft oder Erziehung eines minderjährigen Kindes des verstorbenen Versicherten durch den Hinterbliebenen. Im Einzelfall muss auch die Bewertung und Gewichtung verschiedener Aspekte vorgenommen werden und dies ist von Amts wegen zu ermitteln. Der Hinterbliebene hat die besonderen Umstände für die Widerlegung der Vermutung darzulegen und zu beweisen.

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6 Antworten

Die Farbe Schwarzam 24.02.2016 | 12:12
Sie bekommen die große Witwenrente. Allerdings in Höhe von 55% seiner Altersrente, nicht 60%.
Schadeam 24.02.2016 | 12:05
Die Meinungen werden auch weiterhin auseinandergehen. Auf Grund Ihres Alters geht es nur um die große Witwenrente. Tritt der Tod im ersten Ehejahr ein, vermutet man eine Versorgungsehe und damit würden Sie keine Rente bekommen. Können Sie ihre Behauptung, dass es keine Versorgungsehe war, durchsetzen, bekommen Sie die Renten. Was die Überprüfung ergibt falls der Tod "zu früh" kommt, weiß keiner im Forum.
Gerda.Fam 24.02.2016 | 12:18
Danke für Ihre Antworten. Vieleicht kann einer hier im Forum etwas näher auf die Versorgungsehe eingehen. Gruß Gerda.F
Schadeam 24.02.2016 | 12:33
Ob es eine Versorgungsehe ist muss im Einzelfall geprüft werden - googeln Sie doch mal ob Sie fündig werden... Fährt ein junger Familienvater 5 Wochen nach der Hochzeit mit dem Motorrad gegen den Baum, wird es wohl keine Versorgungsehe sein. Genauso wenn es neulich bei Zugunglück in Bad Aibling passiert wäre. Heiratet ein 85 Jähriger auf dem Sterbebett ein 25 jährige Pflegerin aus Kasachstsan dürfte der Versorgungsgedanke und nicht die große Liebe der Grund für die Heirat gewesen sein - es sei denn die Dame war schwnger von dem Greis.
Gerda.Fam 24.02.2016 | 12:38
Danke an alle. Gruß Gerda.F
Definitionsversucham 24.02.2016 | 12:36
Eine sog. Versorgungsehe wird laut Gesetz immer vermutet, wenn eine Ehe vor dem Tod eines Versicherten nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Erst, wenn es durch allgemeine Umstände als widerlegt gilt, dass bei der Eheschließung der Tod „vorhersehbar“ war, wird nicht von einer Versorgungsehe ausgegangen. Klassisches Beispiel hierfür ist der Unfalltod. Eine andere beispielhafte Möglichkeit ist, dass eine schnell tödlich verlaufende Erkrankung nachweislich erst nach Eheschließung erstmalig diagnostiziert wurde. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, es kommt auf die Gesamtbetrachtung der Umstände (Todesursache) an.
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