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Experten-Antwort

Witwenrente

von Tino Schmidt20.10.2010 | 17:32
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Hallo Wir haben eine Tochter, 1,5 Jahre alt und sie soll für 1 Jahr zur Oma zur Betreuung. Die Oma bekommt 200 € für diese Leistung monatlich, Sie ist 67 Jahre alt und bekommt Altersrente + Witwenrente. Nun meine Frage: Wird die Rente + Witwentente der Oma neu "angefast", werden die 200 € irgendwie angerechnet oder bleibt die Rente als Bestandsschutz wie bisher, die Betreuung geht ja nur für ein Jahr. (die Oma hat Angst um die Witwenrente) Das die 200 € Einkommen bei der Steuererklährung der Oma angerechnet werden ist uns klar. Mfg Fam. Schmidt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2010 | 10:38

Zunächst einmal gilt:

Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (§ 14 SGB IV).

Der Witwenrentenbescheid enthält Ausführungen dazu, was im Falle der Aufnahme einer Beschäftigung zu tun ist (Mitteilungspflichten) und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können (Anrechnung von Einkünften, Freibetragsregelung etc.). Unerheblich ist dabei, dass die Betreuung nur für ein Jahr geplant ist.

6 Antworten

Tino Schmidtam 20.10.2010 | 18:56
DIE 200 € bekommt die Oma von uns, (Betreuungsgeld von den Eltern des Kindes an die Oma)
Eberhardam 20.10.2010 | 18:52
Von wem bekommt den Oma 200 € monatlich ?
Eberhardam 20.10.2010 | 20:35
Also ich kenn mich damit nicht wirklich aus. Aber eine Frage , wer weiß denn davon das die oma den enkel hat ?. welchem Amt muss man denn das melden ? kann es nicht sein das die oma unentgeltlich die Betreuung übernimmt ??? Sollte eine Überlegung wert sein ? MFG
W*lfgangam 20.10.2010 | 21:20
Hallo Timo Schmidt, ein weiteres Einkommen bei der Oma (hier wohl Haushaltsscheckverfahren - achnee falsch, ist ja im Haushalt der Oma, also ganz normal Mini-Job) könnte zu einer Kürzung bei der Witwenrente führen. Könnte ...muss aber nicht. Fragen: 1. Wann begann die Witwenrente? - Bei Tod des Opas vor 1986 ist die Höhe jeglichen Einkommens von Oma egal, sie bekommt immer die 60 % weiter ohne Kürzung. 2. Wie hoch ist Omas Altersrente? - Der Freibetrag für Einkünfte ohne Kürzung der Witwenrente beträgt 718 EUR mtl. (West). Vielleicht ist da eh noch Luft für die 200 EUR Betreuungskosten. Nebenbei - für die Altersrente besteht keine Gefahr wegen Hinzuverdienst. Hier kann Oma unbegrenzt hinzuverdienen ...nun stellen Sie sich mal nicht so knauserich an ;-) > Das die 200 € Einkommen bei der Steuererklährung (...) Wieso das, wieso 'angerechnet'? Wenn Sie das ganz normal als Minijob anmelden und die pauschalen Abgaben zahlen - incl. der 2 % pauschalen Lohnsteuer - gibt es da auch keine Anrechnung. Gruß w.
W*lfgangam 20.10.2010 | 22:54
*gg ...natürlich würde 'normale' Familie das wenigstens in einen Kasten leckerer Piasten-Pralinen als 'Schenkung' deponieren ...offensichtlich hat Papa vom Kinde aber ein kleines Problem, Monat für Monat die Einsicht zu erkennen, Oma ist ein sicherer Bunker für den kleinen Blag und Mutti kann Ihren Vergnügungen nachgehen - und das 'kostet' mehr als ne berufsmäßige Betreuungskraft ;-) Ehrlich - ich musste auch lachen als ich das mit den 200 EUR und Steuer und Rente las ...wenn Oma noch ohne Rente und davon irgendwie profitieren könnte (zugezahlter Minijob), hätte ich es ja verstanden. Gruß w. ...nun doch Frage bewertet, statt neutral ;-)
Stefannnam 20.10.2010 | 22:30
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wobei ich mich gerade frage ob eine Betreung des Enkelkindes , auch wenn dafür eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, überhaupt eine abhängige Beschäftigung sein kann. Und zusätzlich ist noch die Frage ob die Oma sich nicht als Tagesmutter registrieren lassen kann. Tagesmütter haben nämlich Steuerfreibeträge und wenn bei einer selbständigen Tätigkeit (Tagesmutter) kein Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit (weil unter dem steuerfreien Betrag) erzielt wird, gibts auch kein Einkomen zum anrechnen. Fragen über Fragen, die nicht alle hier beantwortet werden können.
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