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Witwenrente

von Lena0802.04.2009 | 10:19
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4 Antworten

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Hallo, mein Vater hat Schulden gemacht und meine Mutter hat nichts davon gewußt! Da er bereits Herzkrank ist bekommt er keine Restschuldversicherung! Aber den Kredit hat er ohne große Anstrengung auch als Renter bekommen! Wir wissen, dass wir das Erbe (welches eh nur Schulden sind!) nicht annehmen können/sollen wenn er wirklich versterben sollte. Aber kann die Bank dann seine Rente - bzw die Witwenrente welche meiner Mutter nach seinem Tode zusteht einbehalten?? Wenn meine Mutter nichts unterschrieben hat doch normal nicht oder ? Hat die Bank eine Chance wenn ER evtl. im Vertrag was im Kleingedruckten übersehen hat und dort steht, dass er die Rente an die Bank abtritt! Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen und ich bekomme eine schnelle Antwort. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihr Vater kann noch so viel Rente abtreten wollen: erst muss mal was pfändbar sein, ehe die Bank was über eine Abtretungserklärung oder Pfändung durch die Rentenversicherung als sogenannten Drittschuldner erhält. Die Pfändungsfreibeträge wurden von Hase bereits zutreffend eingestellt. Wäre die Versicherten- beziehungsweise Witwenrente überhaupt so hoch?

Was eine direkte Kontenpfändung gegen den Vater bedeutet, kann ich Ihnen nicht konkret mitteilen. Ich glaube aber, dass er zumindest die ersten acht Tage nach Geldeingang über den nicht-pfändbaren Teil der Rente frei verfügen kann. Da haben andere Forumsteilnehmer möglicherweise eine größere Kenntnis im Zivilrecht?

Die Zwangsforderungen können sich erst dann gegen Ihre Mutter richten, wenn Sie im Schuldtitel (Abtretungserklärung bzw. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) konkret benannt ist. Zumindest die Abtretungserklärung wird bereits bei Kreditvertragsabschluss mit unterschrieben.

Meiner Kenntnis nach hätte Ihre Mutter den Kredit mit unterschreiben müssen, damit Zwangsmaßnahmen gegen sie ergriffen werden können.

Diese Form der Geldvergabe ist das unternehmerische Risiko der Bank. Siehe auch: aktuelle Bankenkrise.

Was die Bank sonst noch für "Mittel und Wege" hat, ist mir nicht bekannt. Hängt auch möglicherweise vom Verwendungszweck des Kredits ab. Bei einem Immobilienkredit könnte zum Beispiel eine Zwangsversteigerung erfolgen.

3 Antworten

Dirkam 02.04.2009 | 10:53
Es ist völlig normal und legitim, dass die Bank sich ihr Geld zurück holt. Immerhin ist sie Gläubiger des Kredites. In diesem Land genießen die Schuldner schon genug Privilegien, so dass diese wie in Ihrem Fall schon mit Unverständnis reagieren, wenn Gläubiger ihr Geld wieder haben wollen; das ist aber etwas völlig normales.
...am 02.04.2009 | 12:27
Wenn Ihr Vater die Rente an die Bank abgetreten hat, gilt das m.E. nach nicht für die Witwenrente, da diese ja dann das Einkommen Ihrer Mutter ist und nicht mehr die Rente Ihres Vaters. Auch die Ausschlagung des Erbes ist m.E. nicht schädlich für den Witwenrenteanspruch. Aber mal sehen, was die Experten dazu sagen.
Haseam 02.04.2009 | 14:03
Sollte Ihr Vater für das Darlehen eine Abtretungserklärung unterschrieben haben, wird diese bis zu den Freigrenzen, hier 1359,99EUR Nettorente bei einer Unterhaltsberechtigten, wirksam. Sollte Ihre Mutter ebenfalls z.B. als Bürge unterschrieben haben wird Sie später bis zur Freigrenze von 989,99 EUR Nettoeinkommen rangenommen.
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