Ihr Vater kann noch so viel Rente abtreten wollen: erst muss mal was pfändbar sein, ehe die Bank was über eine Abtretungserklärung oder Pfändung durch die Rentenversicherung als sogenannten Drittschuldner erhält. Die Pfändungsfreibeträge wurden von Hase bereits zutreffend eingestellt. Wäre die Versicherten- beziehungsweise Witwenrente überhaupt so hoch?
Was eine direkte Kontenpfändung gegen den Vater bedeutet, kann ich Ihnen nicht konkret mitteilen. Ich glaube aber, dass er zumindest die ersten acht Tage nach Geldeingang über den nicht-pfändbaren Teil der Rente frei verfügen kann. Da haben andere Forumsteilnehmer möglicherweise eine größere Kenntnis im Zivilrecht?
Die Zwangsforderungen können sich erst dann gegen Ihre Mutter richten, wenn Sie im Schuldtitel (Abtretungserklärung bzw. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) konkret benannt ist. Zumindest die Abtretungserklärung wird bereits bei Kreditvertragsabschluss mit unterschrieben.
Meiner Kenntnis nach hätte Ihre Mutter den Kredit mit unterschreiben müssen, damit Zwangsmaßnahmen gegen sie ergriffen werden können.
Diese Form der Geldvergabe ist das unternehmerische Risiko der Bank. Siehe auch: aktuelle Bankenkrise.
Was die Bank sonst noch für "Mittel und Wege" hat, ist mir nicht bekannt. Hängt auch möglicherweise vom Verwendungszweck des Kredits ab. Bei einem Immobilienkredit könnte zum Beispiel eine Zwangsversteigerung erfolgen.