Hallo Roberto,
bei Eheschließungen ab dem 01.01.2002 ist grundsätzlich immer neues Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden.
Bei der Einkommmensanrechnung werden in diesen Fällen u.a. auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Deshalb müssen Sie jährlich auch weiterhin immer das Formular R0681 ausfüllen.
Steuerliche Auswirkungen auf die Witwerrente ergeben sich nicht, da bei der Anrechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowieso ein Pauschalabzug i.H.v. 25 % vorgenommen wird.