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Witwenrente

von lybelle28.01.2008 | 20:19
1719 Ansichten
5 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo,bin seit 08.12.08 Witwe mein Mann lebte im Pflegeheim. Seit 13 Jahren sind wir Getrennt. Das Sozialamt hat ein Teil für das Pflegeheim bezahlt wei ich nicht so viel verdiene. Mein Mann hat noch drei Erwachsene Kinder. Jetzt soll ich vom Sterbe Viertel Jahr die Beerdigung allein bezahlen. Ist das Rechtens? Gruß lybelle

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.01.2008 | 10:47

Hallo lybelle,

das sogenannte Sterbevierteljahr ist eine Berechnungsvorschrift die 3 Monate lang eine Vollrentenzahlung zuläßt.

Was Sie damit machen ist Ihre Angelegenheit.

§ 63 Abs. 4,§67 SGB 6 bestimmt, dass das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente durch den Rentenartfaktor bestimmt wird.Im Sterbevierteljahr also 1 ; danach o,55.

4 Antworten

no nameam 29.01.2008 | 06:54
Wofür Sie das Geld aus dem Sterbevierteljahr verwenden, ist grundsätzlich Ihre Sache. Natürlich ist es in erster Linie im übertragenen Sinne dazu gedacht, die Beerdigung zu finanzieren... Aber NIEMAND kann Ihnen sagen, wer die Kosten zu tragen hat. Das sollte Familiensache sein. Wenn Sie noch drei erwachsene Kinder haben, dann könnten die doch was beisteuern. Das müssen Sie allerdings selbst ausmachen, hier gibt es keine gesetzliche Regelung.
Heineram 29.01.2008 | 07:47
Hallo lybelle, der Meinung von no name "Natürlich ist das Sterbevierteljahr in erster Linie im übertragenen Sinne dazu gedacht, die Beerdigung zu finanzieren" kann ich mich nicht anschließen. Das sog. Sterbevierteljahr ist kein Sterbegeld zur Begleichung von Beerdigungskosten. Es handelt sich um einen Vorschuß auf die zu erwartende Witwenrente, also die Rente für die Monate Januar bis März 2008. Mit dem Rentenbescheid wird diese Zahlung verrechnet. Gruß Heiner
Schadeam 29.01.2008 | 07:55
die Beantwortung Ihrer Frage, wer die Beerdigung zahlt, ist keine Angelegenheit der Rentenversicherung. Und was Sie mit der Witwenrente machen ist Ihre Sache. Somit hören Sie in diesem Forum dazu bestenfalls Privatmeinungen, was rechtens ist, werden Sie offiziell nicht erfahren. Sie könnten Ihr "Erbe" ausschlagen, ob das Sie aber davor rettet, die Bestattungskosten zu zahlen, weiß ich nicht.
lybelleam 29.01.2008 | 12:53
Hallo danke an Alle für Eure Antworten. Gruß lybelle
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