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Witwenrente

von Eugen30.12.2012 | 12:40
2306 Ansichten
7 Antworten
meine Frau mit der ich 20 Jahre verheiratet war ist 2004 im Alter von 55 Jahren verstorben. Sie war vor und während unserer Ehe versicherungspflichtig berufstätig. Habe aber nach ihrem Tod und bis heute keine Witwenrente beantragt. Ist diese nun verfallen oder kann ich sie immer noch beantragen. Mit freundlichen Grüßen

7 Antworten

Hartzeram 30.12.2012 | 13:46
Eugen schrieb

ich wußte es nicht, bis man mich vor wenigen Wochen darauf aufmerksam gemacht hat!

ja, warum denn das nicht? Mittlerweile hast du dirs wohl anders überlegt!
Hans Henkenschuham 30.12.2012 | 13:49
Beantragen kann man immer. Frage ist nur, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Gastronomam 30.12.2012 | 15:47
Eugen schrieb

ich wußte es nicht, bis man mich vor wenigen Wochen darauf aufmerksam gemacht hat!

Frag mal bei den damaligen Bestatter nach. Normalerweise berechnet dieser immer eine Pauschale für "Erledigung aller/sämtlicher Formalitäten ". Dazu gehört auch eine Meldung an die Rentenversichereung. Vielleicht erfährst Du dann, wo es geklemmt hat. Oftmals melden die Meldebehörden einen Tot auch an die Rentenkasse.
Eugenam 30.12.2012 | 14:57
ich wußte es nicht, bis man mich vor wenigen Wochen darauf aufmerksam gemacht hat!
Agnesam 30.12.2012 | 15:51
Eugen schrieb

ich wußte es nicht, bis man mich vor wenigen Wochen darauf aufmerksam gemacht hat!

Hallo Eugen, natürlich kannst Du die Witwerrente beantragen. Der Rentenbeginn wäre dann aber nicht 2004. "§ 99 SGB VI: Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom Todestag an geleistet, wenn an den Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu leisten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet." Ob es zu einem Zahlbetrag kommt hängt von Deinem anzurechnenden Einkommen ab. Agnes
Aber schnellam 30.12.2012 | 16:06
Wenn möglich, sofort, also noch im Dezember Antrag bei Beratungsstelle abgeben. Geht, glaub ich auch Online, dann zählt dieser Monat noch mit. Begründung und Anlagen können nachgereicht werden.
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