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Witwenrente

von Lisa29.03.2008 | 08:34
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12 Antworten

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Bitte eine Antwort zur Witwenrente. Ehepaar 20j. verh. er 44 j. sie 40j. alt. Ehemann verstirbt, zu diesem Zeitpunkt Rentenanspruch von 600 Euro. Wird die Witwenrente von diesen 600 Euro berechnet? Oder gibts noch eine andere Berechnung? Danke für Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Witwenrente wird grundsätzlich aus den vom Verstorbenen zurückgelegten Zeiten berechnet. Handelt es sich bei den 600 € Rentenanspruch um die Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung, ist bereits eine Zurechnungszeit mit berücksichtigt.

Die kleine Witwenrente (vor Vollendung des 45. Lebensjahres, ohne Kind und nicht erwerbsgemindert) errechnet sich dann aus 25 % der 600 €. Die große Witenrente beträgt 55 % von 600 €.

Enthält der angeführte Rentenanspruch keine Zurechnungszeit, weil beispielsweise nur die bisher zurückgelegten Zeiten berücksichtigt wurden, ist die Witwenrente mit einer Zurechnungszeit zu berechnen.

11 Antworten

Schiko.am 29.03.2008 | 09:27
So ist es, aus 600 euro, aber nur 25% hieraus. Mit 45. jahren bekommen sie 60%. Auch schon vorher wenn sie ein kind erziehen. MfG.
Olgaam 29.03.2008 | 10:08
Woher stammt die Erkenntnis, das ein Rentenanpruch von 600 Euro besteht? Ist das die errechnete Anwartschaft auf eine Altersrente? Im Alter von 44 Jahren kommt eine erhebliche Zurechnungszeit in Betracht, sodass die Rente bedeutend höher sein könnte. Olga
Lisaam 29.03.2008 | 10:47
Bei Antwort von Schiko sind das 360 Euro Witwenrente,zusätzlich 400 Euro Job. Wer soll davon leben.
maureram 29.03.2008 | 13:43
lisa, für ihre lebensgestalltung ist nicht die rentenversicherung zuständig. wenn sie nur wenig arbeiten bezahlen sie wenig beiträge und daher ibt es wenig rente... alles gerecht jeder wie er es wollte. hätten sie einen arzt oder anwalt geheiratet wäre die rente mit sicherheit höher. oder hätten sie etwas rechtes gelernt dann hätten sie auch einen gut bezahlten job. mfg maurer
Antoniusam 29.03.2008 | 14:06
........das ist nicht das Problem der Deutschen Rentenversicherung. Bei Bedürftigkeit können Sie ergänzendes Alg_II oder Sozialgeld-/hilfe beantragen. MfG
Beamteram 29.03.2008 | 22:22
Einfach toll Ihre Antwort - wahrscheinlich sind sie ein Beamter mit ordentlicher Pension - natürlich alles selbst eingezahlt :-((( - und haben keine Ahnung wieviel man mit einem sehr guten Beruf und 49 Arbeitsjahren einmal Rente bekommt!
maureram 30.03.2008 | 13:21
Lischen, SIE bekommen keine Witwenrente, denn Sie überlebt jeder... maurer
Antoniusam 30.03.2008 | 14:46
Zurechnungszeiten gibt es meines Wissens nur bei Erwerbsminderungsrenten aber nicht bei Witwenrenten. MfG
maureram 30.03.2008 | 18:18
Lischen, Du bekommst keine Witwenrente, weil man DICH überlebt. maurer
TCKam 31.03.2008 | 11:03
Nein Antonius. Dies ist nicht richtig. Eine Zurechnungszeit kann es auch bei einer Witwenrente geben. Auszug aus § 59 SGB VI: (1) Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Rente wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Antoniusam 31.03.2008 | 13:26
Vielen Dank für die Aufklärung, ich lerne gerne dazu! MfG
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