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Witwenrente

von Corason15.07.2009 | 15:12
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Ich plane Ende des Jahres Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Mein Arbeitgeber gewährt mir dann einen Aufstockungsbetrag. Nun habe ich gelesen, dass dieser Aufstockungsbetrag bei der Witwenrente nicht anzurechnen ist (Urteil BSG v. 17.4.07, Az. B 5 RJ 33/05 R). Andererseits steht im § 18 a SGB IV, dass der Aufstockungsbetrag sehr wohl anzurechnen ist und nach § 18 b SGB IV sogar in voller Höhe auf die Witwenrente angerechnet wird. Ich beziehe Witwenrente nach dem "Alten Recht" (Eheschließung vor 2002 und beide vor 1962 geboren). Mein Ehemann ist 2006 verstorben. Wer kann mir helfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Corason,

der Aufstockungsbetrag zählt grundsätzlich zu dem Einkommen dazu. In dem von Ihnen angegebenen Urteil hat das Gericht eine anderslautende Entscheidung bezüglich eines Falls nach dem sogenannten "Alten Recht" getroffen. Die Rentenversicherungsträger sind diesem Urteil nur im Einzelfall gefolgt. Ansonsten wird weiterhin nach dem geltenden Gesetz verfahren.

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