Hallo Karin1969,
da sie sich in ATZ (Altersteilzeit) befinden, die erst ab dem 55 Lebensjahr möglich ist gehe ich davon aus, dass sie vor dem 01.01.1962 geboren sind.
Wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen ist, ist eine Mitteilung über die Betriebsrente an den Rentenversicherungsträger nicht erforderlich.
Sollte die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen worden sein sind diese Einkünfte dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen (sofern es sich nicht um eine Betriebsrente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Mannes handelt).
Wir empfehlen Ihnen, auf Grund des Umfangs des Sachverhaltes, eine persönliche Beratung mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.