Hallo günni,
bitte wenden Sie sich mit Ihren Werten zur Alters- und Witwenrente an Ihren Rentenversicherungsträger. Die Sachbearbeitung kann dann für Sie abschätzen, mit welchen Auswirkungen Sie bei Aufnahme eines Minijobs rechnen müssen, d.h. welche Abzüge Sie bei Ihrer Rente haben.