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Witwenrente

von lissy25.06.2009 | 20:18
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Hallo, ich bekomme demnächst eine grosse Witwenrente von 90 Euro monatlich. Ich möchte sehr gern meine Arbeitszeit von z.Zt. 40 Std. wöchentlich auf 30 Std. verkürzen. Wie würde sich das auf die Witwenrente auswirken?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "Wolfgang".

5 Antworten

Wolfgangam 25.06.2009 | 20:30
Hallo lissy, da nicht bekannt ist, wie sich Ihr Einkommen aus der Vollbeschäftigung bisher auf die Witwenrente auswirkt, lässt sich auch schlecht spekulieren, wie sich eine Reduzierung der Arbeitszeit/des Einkommens künftig auf die Witwenrente auswirkt. Zudem ist zu berücksichtigen, ob 'altes' Recht gilt, oder neues bei der Einkommensanrechnung. Grundsätzlich gilt ein Freibetrag für Einkommen aus versicherungspflichtiger Beschäftigung von 718 EUR (Freibetrag WEST). Dabei wird Ihr Bruttoeinkommen vorab um 40 % pauschal gekürzt, der Rest gilt als Nettoeinkommen unabhängig von Ihren tatsächlichen Abgaben. Überschreiten Sie damit die 718 EUR, wird der überschreitende Anteil nochmal um 40 % gekürzt, der dann übrig bleibende Restbetrag wird von der Witwenrente abgezogen. Oder anders gesagt, jeden EURO, den Sie nach dieser Nettoberechnung 'zu viel' verdienen ist nur noch 60 Cent wert. Meine Ansicht, verdienen so viel wie möglich, die 60 Cent vom EUR mehr bleiben Ihnen immer - und letztendlich erhöhen Sie damit Ihren eigenen Rentenanspruch ! Lassen Sie sich das in der nächstgelegenen Beratungsstelle noch mal durchrechnen, bevor Sie leichtfertig auf Mehr-Einkommen verzichten. Ansonsten, sofortige Mitteilung an die DRV über das geringere Einkommen, damit die Neuberechnung der Witwenrente umgehend erfolgt. Gruß w.
lissyam 25.06.2009 | 20:56
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin 56 Jahre alt und bekomme die grosse Witwenrente nach altem Recht. Ich beabsichtige mit 63 Jahren selbst in Rente zu gehen. Arbeite seit 1966 immer in Vollzeit. Wie würde sich die Teilzeit in den letzten 6 Jahren auf meine eigene Rente auswirken? Und wird meine Betriebsrente auf die Witwenrente angerechnet? Ich weiss, das sind viele Fragen auf einmal. Aber man hat so wenig Ahnung und muss sich doch Gedanken machen um die Zukunft. Gruss lissy
lissyam 25.06.2009 | 21:32
Hallo Wolfgang, das sind ja mal gute Nachrichten. Meine Entscheidung ist gefallen, ich werde meine AZ verkürzen. Gut geschätzt das Jahreseinkommen ;-)) Vielen, vielen Dank für die Auskünfte. Einen schönen Abend noch. Lieben Gruss lissy
Wolfgangam 25.06.2009 | 21:12
Hallo lissy, > Und wird meine Betriebsrente auf die Witwenrente angerechnet? Betriebliche Alterversorgungen werden beim alten Recht als Einkommen NICHT erfasst, führen nicht zu einem erhöhten Einkommen, bleiben außen vor. Wenn die Beschäftigung/das Einkommen für 6 Jahre um 25 % reduziert wird, lässt sich das für die eigene Rente grob überrechnen - auch ohne genaue Kenntnis des Jahreseinkommens. Pro 10.000 EUR Brutto-Einkommen gibt es einen ungekürzten mtl. Rentenzuwachs von ca. 9 EUR. Wenn Sie bisher 40.000 EUR verdienen (= 36 EUR Monatszuwachs) geht bei 3/4 Vollzeit der Rentenzuwachs pro Jahr auf 27 EUR zurück. 9 EUR weniger pro Jahr, mal 6 Jahr ...na ?? ;-)) Da es sich hier nur um Beträge ohne Abschlag/ohne Kranken- und Pflegeversicherungsabzüge handelt, ist der effektive 'Verlust' nochmal etwas geringer (und wird um einen kleinen Mehrbetrag an Witwenrente ausgeglichen). Gruß w.
Wolfgangam 25.06.2009 | 21:40
Hallo lissy, gern geschehen :-) Zur Sicherheit sollten Sie es sich trotzdem nochmal vor Ort überrechnen lassen. LG wolf
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