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Witwenrente

von rosanna31.07.2008 | 18:03
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann verstarb vor 10 Jahren und seit 10 Jahren beziehe ich Witwenrente. Nun habe ich seit etwa 7 Jahren einen neuen Lebenspartner und wir möchten heiraten. Mir ist natürlich klar, dass dann die Witwenrente wegfällt. Wie ist die Rechtslage, wenn meinem neuen Mann nach erfolgter Heirat etwas passieren sollte? Dann stehe ich ohne Witwenrente da oder bekomme ich sie wieder dann? Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie erhalten zunächst eine Witwenrentenabfindung, das 24-fache des Durchschnitts der letzten 12 Kalendermonate Ihrer Witwenrente.

Sollte Ihr 2. Ehemann nach mindestens einem Jahr Ehe (Ausnahmen sind zu beachten) sterben erhalten Sie nach dem neuen Hinterbliebenrecht 55% seiner Rente, wobei jegliches Einkommen Ihrerseits angerechnet wird. Wenn Ihr Ehemann im 2. Jahr nach der Ehe stirbt wird die Abfindung bis zu 24 Monate verrechnet. Dazu wird der Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten geprüft. Pauschal gesagt kann man sagen: Die höhere Witwenrente werden Sie erhalten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn die erste Ehefrau noch keine, oder noch nicht lange eigene Altersrente bezog, ist es möglich den Versorgungsausgleich rückgängig zu machen , damit Ihre WW-RT höher wird. Beantragen Sie bei der DRV (unter der Vers.Nummer der WW-RT) die Überprüfung!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Den Versorgungsausgleich rückgängig machen ist quasi eine Übertragung von Anwartschaften, im ugs.

7 Antworten

Happyam 31.07.2008 | 18:20
also ersteinmal erhalten sie eine witwenrentenabfindung als sog. starthilfe für die "neue" ehe. 24 Monatsbeträge der Witwenrente aus den letzten 12 monaten vor wiederheirat. wenn ihr neuer mann verstirbt, erhalten sie eine wieder witwenrente. allerdings diese dann aus der versicherung ihres neuen mannes. die ihre letzten mannes nicht mehr! voraussetzung ist allerdings, dass die neue ehe mind. ein jahr angedauert hat. sonst spricht man von einer versorgungsehe. wenn ihr neuer mann vor einem jahr ehe durch einen unfall oder durch einen anderen sachverhalt (mord) stirbt, dann ist es natürlich keine versorgungsehe. (aber sie dürfen ihn nicht umbringen, dann gibt's nix!!!) weiterhin gilt das neue witwenrentenrecht und es gibt nur noch max. 55 % witwenrente abzgl. evtl. anzurechnendes einkommen. schönen abend happy
sippam 31.07.2008 | 18:34
Das nennt man dann "Schwarze Witwe" ;-)
Maxam 31.07.2008 | 19:23
Nicht ganz richtig. Sie bekommt auch eine Rente von dem ersten Mann, die sogenannte Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten § 46 Abs. 3 SGB VI. Allerdings werden die beiden aufeinander angerechnet § 90 SGB VI.
Weibiam 02.08.2008 | 14:15
Hallo, ich bin zweiter Ehe mein erster Mann ist verstorben. Er war mit mir in zweiter Ehe, war aber Frührentner und seine Anwartschaften von der1 Frau wurde von der Rente abgezoden. Habe jetzt erfahren das diese Frau verstorben ist. Meine Frage , kann ich diese Anwartschaften im nachhinein auf mein Rentenkonto gutschreiben lassen.gutschreiben lassen. Hoffe auf schnelle Antwort. Danke
Weibiam 04.08.2008 | 09:24
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit feundlichen grüßen Weibi
Paulaam 04.08.2008 | 10:23
>>>>Meine Frage , kann ich diese Anwartschaften im nachhinein auf m e i n Rentenkonto gutschreiben lassen.gutschreiben lassen<<<< Wenn Sie wirklich meinen, die Anwartschaften auf Ihr Konto gutschreiben zu lassen. Dies geht natürlich nicht. Paula
Paulaam 04.08.2008 | 11:07
Hallo Experte, dies ist mir schon klar. Wenn ich aber den Beitrag von "Weibi" richtig verstehe, ist sie jetzt wiederverheiratet. Ihr erster Ehemann war mit ihr in zweiter Ehe verheiratet. Aus der ersten Ehe resultiert der VAG zugunsten der 1. Ehefrau. Diese 1. Ehefrau ist jetzt verstorben. Und diesen Malus will sie sich jetzt "ihrem" Konto gutschreiben lassen? Etwas verwirrend. Evtl. meldet sich ja "Weibi" nochmal. Paula
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