Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Schäfchen,
ich kann jetzt nur spekulieren. So wie Sie es schildern, geht es möglicherweise um den Vorschuss für das sogenannte "Sterbevierteljahr", wenn vom Verstorbenen bereits eine Rente bezogen wurde. Hierfür wird der Antrag direkt beim Rentenservice der Deutschen Post AG gestellt (häufig macht das gleich das Bestattungsunternehmen). Diesen Vorschuss kann der Rentenservice tatsächlich nur in einer gewissen Frist auszahlen, da man sich sonst mit der Auszahlung der Rente durch den Rentenversicherungsträger überschneiden könnte. Das bedeutet aber nicht, dass die Rente überhaupt nicht gezahlt werden kann.
Es wäre jetzt also die Frage, von wem die bisherigen Schreiben/Informationen kamen - Rentenservice oder DRV? Und welche Anträge Sie bisher gestellt haben - auch bereits den vollständigen Formblattantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger? Im Zweifel empfehle ich Ihnen, sich direkt an den Rentenversicherungsträger zu wenden oder an das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Dort kann man anhand des Versicherungskontos genauer erkennen, welche Anträge vorliegen mit welchem Stand der Bearbeitung.
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