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Experten-Antwort

Witwenrente

von Schäfchen07.12.2022 | 08:48
210 Ansichten
4 Antworten

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Mein Vater ist im Oktober verstorben. Ich habe mit meiner Mutter ca 3 Wochen später den Antrag auf Witwenrente gestellt. Beim Amt hat man allerdings den Fehler gemacht nur eine Kopie der Sterbeurkunde mitzuschicken. Meine Mum bekam daraufhin Post und hat sofort ein Original geschickt. Jetzt wird allerdings behauptet das es zu spät war weil die 6 Wochen Frist verstrichen ist und nun bekommt sie kein Geld. Was können wir tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.12.2022 | 09:34

Hallo Schäfchen,

ich kann jetzt nur spekulieren. So wie Sie es schildern, geht es möglicherweise um den Vorschuss für das sogenannte "Sterbevierteljahr", wenn vom Verstorbenen bereits eine Rente bezogen wurde. Hierfür wird der Antrag direkt beim Rentenservice der Deutschen Post AG gestellt (häufig macht das gleich das Bestattungsunternehmen). Diesen Vorschuss kann der Rentenservice tatsächlich nur in einer gewissen Frist auszahlen, da man sich sonst mit der Auszahlung der Rente durch den Rentenversicherungsträger überschneiden könnte. Das bedeutet aber nicht, dass die Rente überhaupt nicht gezahlt werden kann.

Es wäre jetzt also die Frage, von wem die bisherigen Schreiben/Informationen kamen - Rentenservice oder DRV? Und welche Anträge Sie bisher gestellt haben - auch bereits den vollständigen Formblattantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger? Im Zweifel empfehle ich Ihnen, sich direkt an den Rentenversicherungsträger zu wenden oder an das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Dort kann man anhand des Versicherungskontos genauer erkennen, welche Anträge vorliegen mit welchem Stand der Bearbeitung.

3 Antworten

Sinaam 07.12.2022 | 09:26
Das ist aber Quatsch. Mit wem oder wo haben Sie denn den Antrag gestellt ? Ein Antrag gilt als gestellt sobald dieser dort eingeht. Unterlagen kann man nachreichen. Ich denke es geht um das sogenannte Sterbevierteljahr ? Das ist nicht weg, keine Angst. Sie bekommen die Summe dann nur nicht aufeinmal als Vorschuss. Aber weg ist es nicht.
Schäfchenam 07.12.2022 | 10:27
Also, ich war mit meiner Mutter an ihrem Wohnort am Bürgerbüro in der Rentenstelle und zwar genau 21 Tage nachdem mein Vater verstorben ist. Der nette Herr dort hat alles für meine Mum ausgefüllt aber nur eine Kopie der Sterbeurkunde dazu gelegt. Dann bekam meine Mutter ein Schreiben das sie das original abgeben müsse,was sie auch unverzüglich getan hat. Anfang diesen Monats war weder Witwenrente noch die Zahlung der Rente meines verstorbenen Vaters da. Daraufhin hat meine Mutter dort angerufen und die ziemlich unfreundliche Dame hat ihr gesagt das der Anspruch auf die 3 Monatige Zahlung für meinen Vater als auch der Anspruch auf Witwenrente erloschen sei da sie die Unterlagen zu spät eingereicht habe. Meine Mutter ist mit den Nerven völlig am Ende
Sinaam 07.12.2022 | 11:09
nochmals, dies ist Quatsch. Sie können sich von dem Herren schriftlich die Bestätigung geben lassen wann der Eintrag gestellt wurde und Punkt ! Die Damen und Herren am Telefon sind nicht immer die Sachbearbeiter. Die Rente steht Ihrer Mutter zu und wurde auch beantragt. Wo haben Sie angerufen Bund oder in Bonn beim Postrentenservice ? Es gibt nämlich Sachen die können nicht digital gemacht werden sprich die Sachbearbeiter machen immer eine händische Prüfung und das kann lange dauern bis überhaupt mal was im System steht. Also der Rentendienst kann nicht die Rente verweigern aufgrund einer Kopie der Sterbeurkunde, dies ist völliger Blödsinn. Zumal auch das zuständige Standesamt an alle Sozialträger die Meldung des Todes übermittelt ! Lassen Sie sich bitte von einem ehrenamtlichen Versichertenberater der Rentenversicherung helfen zu finden unter der Internet Seite der deutschen Rentenversicherung. Dies sind Profis in solchen Sachen.
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