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Witwenrente

von tina28.09.2008 | 15:11
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15 Antworten

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Ich bekomme jetzt eine Witwenrente in Höhe von 382€, meine Kinder eine Halbwaisenrente von 136€. Mein Bruttogehalt sind 770 €, mein Freibetrag sind 858 €. Ich habe noch 1200€ Mieteinnahmen, die noch nicht angegeben wurden, aus Unwissenheit. Wieviel Witwenrente steht mir da noch zu und bekommen meine Kinder noch Halbwaisenrente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod Ihres verstorbenen Ehemannes erfolgt keine Einkommensanrechnung. Auch Ihre Mieteinnahmen bleiben während der ersten drei Kalendermonate unberücksichtigt. Ab Beginn des vierten Kalendermonats allerdings finden die Einkommensanrechnungsvorschriften (für Sie nach dem sog. "neuen", ab 01/2002 geltenden Hinterbliebenenrecht Anwendung). Das bedeutet, dass u.a. auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind. Da Sie der Mitteilungspflicht unterliegen, müssen Sie weitere, bisher nicht angegebene Einnahmen schriftlich darlegen. Bezüglich der Auswirkungen auf das Ruhen Ihrer Witwenrente ist es für zurückliegende Zeiträume an dieser Stelle nicht sinnvoll konkrete Euro-Beträge zu nennen, da Sie ohnehin der Mitteilungspflicht unterliegen. Sie müssen daher mit einem Rückforderungsbescheid seitens der gesetzlichen Rentenversicherung bzgl. der überzahlten Witwenrentenbeträge nach entsprechender Prüfung der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers rechnen. Setzen Sie sich daher bitte umgehend mit der sachbearbeitenden Stelle auf telefonischem und schriftlichem Wege in Verbindung, damit möglichst zeitnah bzgl. des Ihnen zustehenden Zahlbetrages reagiert werden kann. Auf den Rentenanspruch bzgl. der Höhe der von Ihnen angesprochenen Halbwaisenrenten wirkt sich die Anrechnung der von Ihnen erzielten Einkommen nicht aus, da Ihre Kinder einen eigenen Halbwaisenrentenanspruch erworben haben und Sie lediglich die gesetzliche Vertreterin Ihrer Kinder sind.

14 Antworten

tinaam 28.09.2008 | 17:22
Wir haben im Juni 1992 geheiratet, mein Mann war 39 Jahre und ich bin 37 Jahre. Vielen Dank für die Antworten
Unbekanntam 28.09.2008 | 17:11
Bevor wir dir vernüftig antworten können, teile uns bitte die folgende Daten mit: 1. Wann habt Ihr geheiratet 2. Dein Geburtsdatum 3. Deines Ehemannes
Schiko.am 28.09.2008 | 16:53
Machen sie sich mal keine sorgen. Aus dem stehgreif, wurde die frühere ehe be- reits bis 31.12.2001 geschlos- sen. Auch dann, wenn einer der partner vor dem 1.1.1962 geboren ist, wird miete nicht angerechnet. MfG.
Unbekanntam 28.09.2008 | 17:38
Hallo nochmal, da haben wir schon das Problem. Wäre einer von Ihne vor dem 02.01.1962 geboren hätte man bei der Berechnung die Mieteinnahmen außen vor lassen können. So leider nicht. Brutto € 770 erigbt nach pauschalen Abzügen für Sozialbeiträge und Steuern ein fiktives Einkommen von € 462 Von den € 1200 gehen Pauschal noch 25% weg, so dass Anrechnungsbetrag von € 900 übrig bleibt. € 462 + € 900 = € 1362 € 1362 minus Freibetrag € 848 = € 514 über den Freibetrag. Hiervon werden 40% auf die Witwenrente angerechnet: ca. € 206. Das heißt von der 60% Rente deines Mannes dürften noch € 206 abgezogen werden.
Unbekanntam 28.09.2008 | 17:43
Hallo Schiko, deine Auskunft ist nicht so ganz richig. Sofern kein Partner vor dem 02.01.1962 spielt es keine Rolle, ob die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde oder nicht. Auch ja, noch was, auch ich habe mich vertan, die Witwenrente ist 55% und nicht 60%. Sorry Tina.
tinaam 28.09.2008 | 18:43
Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich jetzt die Mieteinnahmen kürzen lasse, auf 800 € und die Differenz meinen Eltern auszahlen lasse ( sind sind Altersrentner). Geht das? Oder bekomme ich da Ärger?
Kurtam 28.09.2008 | 19:05
ja, die ersten 3 Monate wird die volle Rente bezahlt. Die vorgeschlagene Variante würde ich nicht in Angriff nehmen. Das wäre Sozialbetrug, außerdem hätten sie bzw. ihre Eltern auch Probleme bei der Steuer.
tinaam 28.09.2008 | 18:58
Hallo, ich nochmal, in meinem Bescheid steht drin, daß in den ersten 3 Monaten das Einkommen keine Rolle spielt, also auch nicht meine Mieteinnahmen? Hab ich das richtig verstanden?
tinaam 28.09.2008 | 19:31
Vielen Dank, für die Antworten. Ich werde natürlich nichts machen was gegen das Gesetz ist. Tina
Rentenhöheam 29.09.2008 | 08:56
Aber dadurch, dass Sie unter das neue Recht fallen, wo Mieteinnahmen angerechnet werden, ist die Witwenrente (vor Anrechnung ihrer Einkünfte) nicht 60% sondern nur 55% hoch!
tinaam 29.09.2008 | 10:58
und was heißt das jetzt, wird noch mehr als 206 € abgezogen?
Rentenhöheam 29.09.2008 | 11:00
nein, nur dass die 206 Euro nicht von 60% der Rente des Mannes, sondern von 55% der Rente des Mannes abgezogen werden (Vergleich Beitrag von "Unbekannt", letzter Satz)
tinaam 29.09.2008 | 11:09
Hallo, auf meinem Bescheid steht drauf, das ich 639,86 Bruttorente habe, nach Abzüge sind es dann noch 382,69 ( bei 55%), meine Freibetrag sind 877,58, für mein Gehalt werden 426,60 angerechnet. Wenn jetzt noch die 1200 Miete dazukommen übersteigt das ja den Freibetrag. Aber so wie Unbekannt geschrieben hat, werden die Mieteinnahmen mit 25 % pauschal versteuert und von der Differenz zwischen Einnahmen und Freibetrag, wird dann noch mal 40 % abgezogen, das ergibt dann 206 Abzug von den 382,69 ? Stimmt das so? Mir schwirrt der Kopf von den ganzen Zahlen. Ist schon schlimm genug, daß mein Mann von einer Sekunde auf die andere gestorben ist und dann soetwas noch. tina
tinaam 29.09.2008 | 19:43
Hallo, vielen Dank für die Ausführung. Ich habe heute Morgen bereits bei der Rentenstelle angerufen und der Mitarbeiter schickt mir ein Formular zu, dann wird meine Rente neu berechnet. Ich weiß jetzt, daß für die Vermietung 25 % abgezogen werden. Vielen Dank für alles, Tina
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