Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenLiebe User,
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EInen schönen Sonntag!
Ihr Admin
Hallo Neurentnerin,
für die Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente nach altem Recht werden die Kapitaleinkünfte nicht benötigt.
Ggf. wurde bei der Antragstellung übersehen, dass es sich bei Ihnen um eine Hinterbliebenenrente nach altem Recht handelt.
Die Prüfung, welche Einkünfte als Einkommen zu berücksichtigen sind, erfolgt jedoch bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Spätetestens hier sollte der Fehler auffallen.
Nach Eingang der Rentenbescheides sollten Sie prüfen, welche Einkünfte bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt wurden. Diese eigene Prüfung sollte aber grundsätzlich erfolgen, unabhängig von der Einkunftsart.
Eine Anfrage bezüglich der Einkommensprüfung für einen Grundrentenanspruch erfolgt nicht, da diese Daten i. d. R. maschinell bei der Finanzverwaltung abgefragt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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