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Experten-Antwort

Witwenrente altes Recht und Kapitaleinkünfte

von Neurentnerin09.09.2022 | 18:10
1875 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Da mein in 2002 verstorbener Mann 1949 geboren wurde und wir in 1996 geheiratet haben, dürfte nach meinem Verständnis das alte Recht gelten. Bei der Beantragung der großen Witwenrente bin ich jetzt explizit zu den Kapitaleinkünften aus 2021 gefragt worden. Die dürften doch bei altem Recht nicht angerechnet werden oder hat sich etwas geändert?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 10.09.2022 | 23:29

Liebe User,

ich habe drei unsachliche Beiträge gelöscht.

EInen schönen Sonntag!

Ihr Admin

Experten-Antwortam 12.09.2022 | 07:37

Hallo Neurentnerin,

für die Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente nach altem Recht werden die Kapitaleinkünfte nicht benötigt.

Ggf. wurde bei der Antragstellung übersehen, dass es sich bei Ihnen um eine Hinterbliebenenrente nach altem Recht handelt.

Die Prüfung, welche Einkünfte als Einkommen zu berücksichtigen sind, erfolgt jedoch bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Spätetestens hier sollte der Fehler auffallen.

Nach Eingang der Rentenbescheides sollten Sie prüfen, welche Einkünfte bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt wurden. Diese eigene Prüfung sollte aber grundsätzlich erfolgen, unabhängig von der Einkunftsart.

Eine Anfrage bezüglich der Einkommensprüfung für einen Grundrentenanspruch erfolgt nicht, da diese Daten i. d. R. maschinell bei der Finanzverwaltung abgefragt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Berndam 09.09.2022 | 18:39
Bei der Witwenrente als solches nicht, aber beim Grundrentenzuschlag. Wobei da das 2021er Einkommen erst für das Jahr 2023 eine Rolle spielen würde.
Neurentnerinam 10.09.2022 | 20:05
Vielen Dank. Den Grundrentenzuschlag hatte ich nicht auf dem Schirm. Ist ja auch noch recht neu.
Berndam 12.09.2022 | 11:09
Pauschal versteuerte Kapitalerträge kann die DRV doch noch gar nicht maschinell ermitteln oder ging etwas an mir vorbei?
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