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Experten-Antwort

Witwenrente: Anrechnung Todefallleistung aus Pensionskasse des Verstorbenenen

von W-Rentnerin 201807.04.2018 | 13:15
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7 Antworten

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Hallo liebe Forumsmitglieder, wird die Auszahlung einer Todesfallleistung aus der Pensionskasse des Verstorbenen auf die Witwenrente angerechnet? Vorhanden sind sowohl vom Betrieb als auch vom Arbeitnehmer finanzierte Ansprüche (vorletzter Arbeitgeber), teilweise privat aus voll versteuertem Einkommen fortgeführt. Über eine kompetente Antwort, gerne mit Quellenangabe würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße RH

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W-Rentnerin 2018,

zu Ihrer Frage kann ich ganz grundsätzlich sagen, dass auf eine Witwenrente nur "eigenes" Einkommen der Witwe angerechnet wird - also Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, die eigene Altersrente, die betriebliche Altersversorgung aus der eigenen Beschäftigung der Witwe usw.

Nicht jedoch "abgeleitetes" Einkommen - also andere Ansprüche aus Hinterbliebenenversorgung, die aufgrund des Todes des Ehemannes (oder der Ehefrau) gezahlt werden. Die Todesfallleistung aus der Pensionskasse des Verstorbenen ist damit kein anrechenbares Einkommen. Als Quelle kann ich Ihnen hierzu § 18a SGB IV nennen. Wenn Sie hier in Absatz 3 schauen, werden Sie dort wo es um "Renten" oder Versicherungen geht, immer den Zusatz "wegen Alters oder Erwerbsminderung" finden, aber niemals "wegen Todes". Die Vorschrift finden Sie z.B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18a.html

Nur der Vollständigkeit halber: Die einzige Ausnahme zu der oben genannten Regel wäre eine Unfall-Witwenrente, wenn also der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten wäre. Hier würden die beiden Witwenrenten über eine spezielle Ruhensvorschrift teilweise miteinander verrechnet.

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6 Antworten

Fastrentneram 07.04.2018 | 15:03
Für eine detaillierte Antwort ( altes oder neues Hinterbliebenenrecht) wäre das Jahr der standesamtlichen Hochzeit und das Geburtsjahr der beiden Ehegatten von Vorteil.
W-Rentnerin 2018am 07.04.2018 | 15:18
Hallo Fastrenter, vielen Dank für die Beschäftigung mit meiner Frage. Es handelt sich um eine Witwenrente nach dem neuem Recht (Geburtsjahr nach 1962). Viele Grüße RH
Fastrentneram 07.04.2018 | 15:32
Die Leistungen aus Betriebsrenten (hier: Pensionskasse) werden auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet. Siehe folgenden Link, ab Seite 28: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Fastrentneram 08.04.2018 | 17:49
Die Leistungen aus Betriebsrenten (hier: Pensionskasse) werden auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet. Siehe folgenden Link, ab Seite 28: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Etwa auch die Leistungen für Hinterbliebene aus Pensionskassen auf die Witwenrente aus der GRV? Das wäre ja mal etwas Neues.
Danke Jonny. Natürlich nur aus eigenen Betriebsrentenansprüchen. Hinterbliebenenleistungen aus Betriebsrenten werden nicht auf Hinterbliebenenrenten angerechnet. Habe leider die Frage nicht aufmerksam genug gelesen.
W-Rentnerin 2018am 13.04.2018 | 00:18
Hallo liebe Forumsmitglieder, recht herzlichen Dank für die umfänglichen und sehr zielführenden Antworten. Alle sehr hilfreich. Viele Grüße RH
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