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Experten-Antwort

Witwenrente Anrechnung von Vermögen durch Hausverkauf

von Susi04.01.2022 | 10:05
760 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, jetzt wird es kompliziert. Ich bin Witwe seit 2018. Ehe wurde 2012 geschlossen. Seid 2016 habe ich Einnahmen aus Vermietung, Erbengemeinschaft Tod des Vaters. Die habe ich auch seit 2018 immer als Einkommen bei DRV angegeben. Nun wollen wir/Erbengemeinschaft das Haus verkaufen. Dann fallen die Einnahmen aus Vermietung weg. Ich erhalte aber einen Anteil aus der Verkaufssumme des Hauses. Wird die Summe auf meine Witwenrente als Einkommen angerechnet? Wenn ja, warum ? Bitte um Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2022 | 09:54

Guten Morgen,

sofern sie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG erzielen oder Grundstücke, Immobilien und solche nach dem 31.12.2008 erworbenen Wirtschaftsgütern, die unter die Regelung des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG fallen, innerhalb von

10 Jahren nach Anschaffung veräußern, sind diese dem Rentenversicherungsträge mitzuteilen. Übersteigen diese Gewinnne mindestens 600 EUR im Kalenderjahr kann es zur Einkommensanrechnung führen. Ob es sich um derartige Gewinne handelt, sollten mit einem Steuerberater oder anderen steuerlich Fachkundigen erörtert werden.

Der Wegfalles der Einnahmen aus Vermietung kann zu einer Erhöhung der Witwenrente führen. Für die Beratungen über die Auswirkungen steht ihnen das Servicetelefon der Rentenversicherung und die Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

1 Antworten

Berndam 05.01.2022 | 09:36
Am besten einen Steuerberater zu Rate ziehen: Wenn ich es richtig verstanden habe, folgt aus Steuerfreiheit beim Verkauf, nicht-Anrechnung auf die Witwenrente. Bei einem 2016 selbst gekauften Haus, dürfte die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis steuerpflichtig sein und damit auf die Witwenrente angerechnet.
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