Guten Morgen,
sofern sie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG erzielen oder Grundstücke, Immobilien und solche nach dem 31.12.2008 erworbenen Wirtschaftsgütern, die unter die Regelung des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG fallen, innerhalb von
10 Jahren nach Anschaffung veräußern, sind diese dem Rentenversicherungsträge mitzuteilen. Übersteigen diese Gewinnne mindestens 600 EUR im Kalenderjahr kann es zur Einkommensanrechnung führen. Ob es sich um derartige Gewinne handelt, sollten mit einem Steuerberater oder anderen steuerlich Fachkundigen erörtert werden.
Der Wegfalles der Einnahmen aus Vermietung kann zu einer Erhöhung der Witwenrente führen. Für die Beratungen über die Auswirkungen steht ihnen das Servicetelefon der Rentenversicherung und die Beratungsstellen gerne zur Verfügung.
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