Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente auch bei Scheidung?

von Vero25.09.2019 | 10:00
363 Ansichten
5 Antworten
Meine Frage ist folgende. Meine Ehe wurde nach 10 Ehejahren geschieden. Mein Exmann heiratete seine Freundin, mit der er drei Jahre veheiratet war und dann verstarb. Steht mir trotz Scheidung eine Rente zu? Er bezog ausser der Rente eine hohe Pension. Nach niedersächsischen Beamtengesetz steht der Frau keine Pension zu, da die Ehe nach Rentenantrittsalter, mein Mann war 68 Jahre, geschlossen wurde und mein Exmann schon ernsthaft erkrankt war. In dem Fall handelte es sich nur um.eine Versorgungsehe. Wer weiss mehr? Vielen Dank für jeden Tipp.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.09.2019 | 11:26

Hallo Vero,

wie "!!!" bereits erwähnt hat, hätten Sie für den Anspruch auf eine Witwenrente, zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten noch verheiratet sein müssen.

Es gäbe aber die Möglichkeit, eine Rente wegen Todes zu erhalten: die Erziehungsrente. Hierzu sind jedoch folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (grundsätzlich mit dem 67. Lebensjahr) Anspruch auf Erziehungsrente, wenn

1. ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden und ihr geschiedener Ehegatte gestorben ist,

2. sie ein eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erziehen,

3. sie nicht wieder geheiratet haben und

4. sie bis zum Tode des geschiedenen Ehegatten die allgemeine Wartezeit (= 60 Kalendermonate Beitragszeiten) erfüllt haben.

Sofern diese Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden, sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie auf dieser Seite unter "Beratungsstellen" ermitteln.

Falls ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat, müssten Sie hierüber bereits einen Bescheid erhalten haben. Hierzu können Sie sich auch in der Auskunfts- und Beratungsstelle informieren.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

!!!am 25.09.2019 | 10:11
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht - unter anderem - nur dann, wenn die Witweneigenschaft erfüllt ist. Witwe/r kann nur der Ehegatte sein, der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen verheiratet war.
Versorgungsausgleicham 25.09.2019 | 11:12
Nach Scheidung können Sie nicht mehr Witwe sein, daher auch keine Witwenrente. Nach der Scheidung ist doch aber wohl ein Versorgungsausgleich (VAG) durchgeführt worden? Wenn ihre eigenen Anspruchsvorraussetzungen erfüllt sind/ sein werden, erhalten sie dann aus den ggf. aus dem VAG übertragenen Anwartschaften eine Rentenleistung.
Versorgungsausgleicham 25.09.2019 | 11:12
Nach Scheidung können Sie nicht mehr Witwe sein, daher auch keine Witwenrente. Nach der Scheidung ist doch aber wohl ein Versorgungsausgleich (VAG) durchgeführt worden? Wenn ihre eigenen Anspruchsvorraussetzungen erfüllt sind/ sein werden, erhalten sie dann aus den ggf. aus dem VAG übertragenen Anwartschaften eine Rentenleistung.
Meine Meinungam 25.09.2019 | 11:17
Ich denke das es in beiden Versorgungssystemen Ausnahmen gibt.Schau mal selbst. Vielleicht trifft ja was für Dich zu. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Bei den Beamten. http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/t3l/page/bsvorisprod.ps… Ich würde es bei einem Anwalt abklären lassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026