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Experten-Antwort

Witwenrente bei Scheidung vor 1.07.1977

von Herta25.04.2022 | 16:16
285 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein 1. Mann ist letztes Jahr verstorben, ich möchte Witwenrente beantragen, nur es kann mir keiner sagen, wo ich eine Sterbeurkunde beantragen kann Bei seiner letzten Adresse in DE war er nicht mehr gemeldet Seine 2. Ehefrau lebt jetzt in Österreich Lt Rentenversicherung brauche ich eine Sterbeurkunde um Witwenrente zu beantragen Was kann ich tun Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herta,

Sie können versuchen, die Sterbeurkunde über die örtlich zuständige Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes des Verstorbenen zu erhalten und diese Stelle bitten, die Anfrage an das zuständige Standesamt weiterzuleiten.

Über mögliche Anlaufstellen in Österreich können wir leider keine Angaben machen. Ist Ihnen ein konkreter Wohnort in Österreich bekannt, dürften Sie bei der entsprechenden Gemeinde im Standesamt richtig sein.

Unabhängig vom Vorliegen der Sterbeurkunde sollten Sie aber möglichst zeitnah bereits einen formlosen Antrag stellen, damit sich der Rentenbeginn nicht aufgrund einer verspäteten Antragstellung nach hinten verschiebt.

Sollten Sie selbst keinen Erfolg mit der Strebeurkunde haben, führen nach erfolgter Antragstellung möglicherweise Ermittlungen des zuständigen Rentenversicherungsträgers zum Erfolg.

Falls der Verstorbene bis zu seinem Tod bereits eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bezogen hat, müsste diese bereits Kenntnis vom Tod haben

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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6 Antworten

Abschlägeam 25.04.2022 | 16:41
Hallo Herta, eine Sterbeurkunde mit unbekanntem letzten Wohnort kann ein zeitraubendes, langwieriges Unterfangen sein. Sofern Sie wissen, wo die letzte Ehefrau genau in Österreich wohnt, könnten Sie dort im Ort bei dem zuständigen Standesamt nachfragen, da ja zunächst zu vermuten ist, dass auch der noch dort gelebt hatte (??). Haben Sie denn schon abgeklärt, dass Sie selbst ansonsten ALLE Voraussetzungen erfüllen, um eine Witwenrente als geschiedene Exfrau zu erhalten? Ansonsten sollten Sie zunächst formlos einen Antrag stellen um mögliche Ablauffristen zu vermeiden und geben hier dann zunächst nur den vollen Namen und das Geburtsdatum Ihres Ex-Mannes an. Bzw. vielleicht finden Sie auch noch in den alten Unterlagen zum Versorgungsausgleich seine Rentenversicherungsnummer (die ändert sich nicht). Dieses Urteil benötigen Sie ohnehin, damit Sie nachweisen können, ob Sie im Jahr vor Ableben einen Anspruch auf Unterhalt gehabt hätten (eine der Voraussetzungen für Geschiedene vor 01.07.1977). Für weitere Auskünfte steht Ihnen auch Ihre zuständige DRV hilfreich zur Verfügung. Zum Beispiel auch um vorab zu berechnen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, da Ihre eigenen Einkünfte (aus Rente, Arbeitseinkommen oder anderen steuerpflichtigen Einnahmen auf die Witwenrente angerechnet wird). Viel Erfolg und alles Gute!
W°lfgangam 25.04.2022 | 18:34
Hallo Herta, daraus schließe ich, dass Sie ein 2. Mal geheiratet haben. Eine Geschiedenenwitwenrente nach dem Recht vor 01.07.1977 ist daher nicht möglich. Passendes Zitat/Auszug nur aus dem DRV-Merkblatt/Seite 15: "Sie selbst nach der Ehescheidung zu Lebzeiten Ihres früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet (...) haben" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Das Bemühen, eine Sterbeurkunde zu erhalten bzw. die Antragstellung selbst, erübrigt sich damit. Gruß w.
Abschlägeam 25.04.2022 | 21:48
Da nehme ich nun Ihre Kritik vom heutigen Nachmittag an und 'spekuliere' nicht und das gefällt Ihnen dann auch nicht... Denn ob es sich um den 1. Mann oder den 1. (Ehe)mann handelt, weiß ich doch gar nicht so genau.... Und gehe dann außerdem noch davon aus, dass 'Herta' sich bezüglich 'Scheidung vor 01.07.1977' bereits informiert hat... Wie frevelhaft, ach herrjeh! Aber wenn es also noch einen 2. (oder noch mehr weitere) Ehe-Mann gibt/gab, weiß 'Herta' nun dank 'W°lfgang' kurz und knapp, dass sich dann die Suche nach der Urkunde eh erledigt hat. Und dann aber auch die Suche nach dem damaligen Urteil bezgl. Versorgungsausgleich. Denn dann gibt's allenfalls irgendwann mal vom 2. (oder dem danach folgenden weiteren) eine Witwenrente. Dies aber auch nur, wenn diese Ehe mindestens 12 Monate gehalten hat oder (falls kürzer) der Tod durch Unfall verursacht wurde. Oder sie fragt dann einfach auch noch mal hier nach, die 'Nebendiskussionen' sind ja zumindest teilweise doch auch recht hilfreich :-)
Aloisam 26.04.2022 | 09:22
Zitat von W°lfgang anzeigen
Mein 1. Mann ist letztes Jahr verstorben
Hallo Herta, daraus schließe ich, dass Sie ein 2. Mal geheiratet haben. Eine Geschiedenenwitwenrente nach dem Recht vor 01.07.1977 ist daher nicht möglich. Passendes Zitat/Auszug nur aus dem DRV-Merkblatt/Seite 15: "Sie selbst nach der Ehescheidung zu Lebzeiten Ihres früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet (...) haben" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Das Bemühen, eine Sterbeurkunde zu erhalten bzw. die Antragstellung selbst, erübrigt sich damit. Gruß w.
Aber lebt das Ganze nicht wieder auf, wenn die zweite Ehe beendet wurde?
-am 26.04.2022 | 09:55
Zitat von Alois anzeigen
Hallo Herta, daraus schließe ich, dass Sie ein 2. Mal geheiratet haben. Eine Geschiedenenwitwenrente nach dem Recht vor 01.07.1977 ist daher nicht möglich. Passendes Zitat/Auszug nur aus dem DRV-Merkblatt/Seite 15: "Sie selbst nach der Ehescheidung zu Lebzeiten Ihres früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet (...) haben" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Das Bemühen, eine Sterbeurkunde zu erhalten bzw. die Antragstellung selbst, erübrigt sich damit. Gruß w.
Aber lebt das Ganze nicht wieder auf, wenn die zweite Ehe beendet wurde?
Hallo Alois, das ist abhängig davon, ob eine zweite Ehe vor oder nach dem Tod des verstorbenen Versicherten eingegangen wurde. Hat der Expartner zu Lebzeiten des Versicherten wieder geheiratet, liegt die Eigenschaft als „geschiedener Ehegatte“ nicht mehr vor – das gilt auch dann, wenn diese neue Ehe vor dem Tod des Versicherten wieder aufgelöst wurde. Fand die Wiederheirat nach dem Tod des Versicherten statt, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rente nach dem vorletzten geschiedenen Ehegatten (§ 243 Absatz 4 SGB VI). Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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