Hallo Carsten,
ich kann mich der Antwort von `Bernd` anschließen.
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Hallo Carsten,
ich kann mich der Antwort von `Bernd` anschließen.
Hallo @all
Kleine Ergänzung/Einschränkung, da mir neue Kenntnisse zugetragen wurde.
Möglicherweise besteht bei einem Beamten AUF PROBE nach dem Tod keine Anspruch auf eine beamtenrechtliche Hinterbliebenenleistung (Witwen-/Witwergeld), sondern ein Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzl. Rentenversicherung. Dadurch würden die Beamtenjahre dann in der Rentenversicherung berücksichtigt werden können. Ggf kann aus der Beamtenversorgung dann noch eine aufstockende Unterhaltsleistung bezogen werden.
Für genaue Ansprüche aus/gegen der/die Beamtenversorgung bitte unbedingt qualifizierte Informationen der zuständigen Versorgungsdienststelle einholen.
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