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Experten-Antwort

Witwenrente bei Verbeamtung auf Probe

von Carsten27.01.2022 | 09:55
472 Ansichten
4 Antworten

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Wenn ein Beamter auf Probe stirbt, hat der Ehepartner Anspruch auf Witwenrente. Vorher hat der Beamte ca. 8,5 Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt. Wer übernimmt den Part der Witwenrente bzw. gibt es überhaupt eine Witwenrente? Auf der aktuellen Renteninformation steht, dass die "Rente wegen voller Erwerbsminderung", die nach meiner Information als Basis für die Witwenrente zählt, nicht gezahlt werden kann, weil die Voraussetzungen (5/3 Regel)nicht erfüllt sind.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carsten,

ich kann mich der Antwort von `Bernd` anschließen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo @all

Kleine Ergänzung/Einschränkung, da mir neue Kenntnisse zugetragen wurde.

Möglicherweise besteht bei einem Beamten AUF PROBE nach dem Tod keine Anspruch auf eine beamtenrechtliche Hinterbliebenenleistung (Witwen-/Witwergeld), sondern ein Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzl. Rentenversicherung. Dadurch würden die Beamtenjahre dann in der Rentenversicherung berücksichtigt werden können. Ggf kann aus der Beamtenversorgung dann noch eine aufstockende Unterhaltsleistung bezogen werden.

Für genaue Ansprüche aus/gegen der/die Beamtenversorgung bitte unbedingt qualifizierte Informationen der zuständigen Versorgungsdienststelle einholen.

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2 Antworten

Berndam 27.01.2022 | 10:20
Es gibt einmal die Witwenrente von der DRV und einmal Witwengeld vom Dienstherren, sofern Voraussetzungen erfüllt, wird teilweise aufeinander angerechnet.
W°lfgangam 27.01.2022 | 22:03
Hallo Carsten, für eine Witwenrente reicht grundsätzlich schon allein die Mindestwartezeit von 60 Monaten - die besonderen Bedingungen für eine EMRT (36 in 60) müssen nicht/zusätzlich erfüllt sein. Gruß w.
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