Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGem. § 107 SGB 6 besteht bei der ersten Wiederheirat Anspruch auf die sogenannte Witwenrentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags. Der Monatsbetrag ergibt sich aus dem Durchschnitt der für die letzten 12 Kalendermonate tatsächlich geleisteten Witwen- oder Witwerrente, also die Beträge, die sich nach Anwendung der Anrechungsvorschriften ergeben.
Witwenrentenabfindungen sind nach § 3 Nr. 3 EStG steuerfreie Einnahmen und unterliegen somit nicht der Rentenbesteuerung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.