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Experten-Antwort

Witwenrente Berechnung

von Silke van Baal Reichenberg26.01.2024 | 19:54
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6 Antworten

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Mein Mann ist kürzlich mit 61 Jahren gestorben und erhielt nur ca 450€ Erwerbbsunfähigkeitsrente. Wird meine Witwenrente nun davon ausgehend berechnet oder von der Altersrente die ja später hätte gezahlt worden wäre? Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silke van Baal Reichenberg,

 

weder noch, es handelt sich um eine gesonderte Berechnung. Die Berechnung ist zwar der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung ähnlich, da zum Beispiel wie bei einer Rente wegen Erwerbsminderung eine Zurechnungszeit ermittelt wird, aber es kann z. B. Abweichungen bei der Vergleichsbewertung geben und die Witwenrente erhält auch einen anderen Rentenartfaktor als eine Rente wegen Erwerbsminderung. Zeiten die nach dem Beginn der Erwerbsminderung aber vor dem Tod des Ehegatten liegen, fließen in die Berechnung der Rente mit ein. Dadurch kann sich ein anderer Gesamtleistungswert bei der Witwenrente ergeben.

 

Lediglich wenn der Besitzschutz greift, d. h. die persönlichen Entgeltpunkte aus der vorherigen Rente wegen Erwerbsminderung höher sind als die persönlichen Entgeltpunkte der Witwenrente, werden die persönlichen Entgeltpunkte aus der Rente wegen Erwerbsminderung  weiterhin zugrunde gelegt. Der Rentenartfaktor ist bei der Witwenrente allerdings immer abweichend (0,55 bzw. 0,6 gegenüber 1,0 bzw. 0,5), ausgenommen im Sterbevierteljahr.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Oh Mannam 26.01.2024 | 21:19
Von der Erwerbsminderungsrente, da die Altersrente im Normalfall die gleiche Höhe erreicht hätte.
Renteam 26.01.2024 | 22:04
Viel Spaß mit 270 Euro Brutto ohne eventuelle Einkommensanrechnung.
Rückfrageam 27.01.2024 | 07:12
Erhielt Ihr Mann eine Vollerwerbsminderungsrente oder eine Teilerwerbsminderungsrente?
Mann Oh Mannam 27.01.2024 | 13:32
Dann hat er sicherlich noch andere Einkünfte.....oder hat er noch Bürgergeld/Grundsicherung erhalten?
kurz und knappam 27.01.2024 | 16:50
Da Ihr Mann noch zu jung war für eine 'Altersrente', würde auch ohne vorherigen Bezug einer EM-Rente so gerechnet, als wäre er erwerbsgemindert. Die Rentenversicherung muss nun zunächst also prüfen, ob der Tod Ihres Mannes ein 'neuer Leistungsfall' war. In dem Fall müsste dann auch die bereits bezogene EM-Rente noch einmal neu berechnet werden und daraus dann die Ihnen zustehende Witwenrente. 'Mindestens' gilt aber der Betrag der bisher bezogenen (vollen) EM-Rente, nicht der einer erst später möglichen Altersrente.
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