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Witwenrente Deutschland polen

von Knifflig knifflig13.09.2018 | 20:29
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Experten Ich habe folgende frage: Meine Mutter hat 2003 einen deutschen Mann geheiratet. Dieser hat nur in Deutschland gearbeitet und hat daher nur deutsche rentenversicherungszeiten. Zu diesem Zeitpunkt bezog dieser bereits Altersrente. Dann ist dieser mann für ein paar Jahre zu meiner Mutter nach Polen gezogen. Umzug wurde der drv mitgeteilt. Dann sind sie für ca 3 Monate nach deutschlad gezogen, dann haben sie sich entschlossen doch nach Polen zu ziehen. Einige Zeit später verstarb der Mann in Polen. Steht meiner Mutter witwenrente in Deutschland zu? Ist hier das dpsv von 1975 anwendbar oder nicht? Was wäre besser, wenn es anwendbar wäre oder nicht? Ehrlich gesagt verstehe ich das ganze mit dem abkommen nicht. Ist das denn überhaupt anwendbar auf witwenrente? Danke für Ihre Antworten.

2 Antworten

W*lfgangam 13.09.2018 | 22:29
Hallo Knifflig knifflig, das DPRA findet nur Anwendung mit dann etwaigen Folgewirkungen auf _in_ Polen zurückgelegten Versicherungszeiten - die hat der Verstorbene nicht. Und dann ggf. Unterscheidung DPRA 75 oder DPRA neu ...den alternativen FRG-Quatsch/Zeiten im Beitrittsgebiet, lass ich mal eben weg, weil sicher nicht zutreffend. Insofern können die beiden kreuz und quer durch die Welt gezogen sein, die Witwenrente wird nach wie vor aus seinen Versicherungszeiten in D ermittelt und auch in jedes Land der Erde gezahlt - natürlich erst recht in eine EU-Land wie Polen. Gruß w.
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