Hallo NJoy,
für Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung, muss der Verstorbene schon irgendwelche Deutschen Zeiten zurückgelegt haben. Wenn keine (Null) deutschen Rentenjahre beim Verstorbenen vorhanden sind, dann wird Hinterbliebenenrente aus Deutschland nicht möglich sein. Falls aber (auch wenn nur eine kurze Zeit) deutsche Rentenzeiten vorhanden sind, dann sollte Hinterbliebenenrente individuell geprüft werden. Dafür sollte ein Antrag gestellt werden. Dann spielen viele weitere Dinge wie z.B. Ehedauer, Zusammenspiel mit ausländischen Zeiten (Kanada), eigene Einkünfte, Todesumstände (Unfall?, etc. eine entscheidende Rolle.
Zum kanadischen Rentenrecht kann seitens der Deutschen Rentenversicherung keine abschließende Auskunft gegeben werden. Es kann allerdings bestätigt werden, dass die kanadische Rentenversicherung grds. auch Hinterbliebenenrenten kennt. Zu genauen Modalitäten und Anspruchsvoraussetzungen kann keine weitere Auskunft gegeben werden
Ansprechpartner Kanada:
International Operations
Service Canada
Ottawa ON K1A 0L4
www.servicecanada.gc.ca