Hallo Astrid,
wenn Sie einen Minijob annehmen und in diesem versicherungsfrei sind, erfolgt keine Kürzung des Entgelts aus dem Minijob.
Verzichten Sie jedoch auf die Versicherungsfreiheit, wird das Entgelt bei der Einkommensanrechnung wie beim "normalen" Arbeitsentgelt auch pauschal um 40% gekürzt.