Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Daniela,
mit einer formlosen Vollmacht können Sie Ihre Mutter vertreten, sofern Sie den Beratungstermin in Anspruch nehmen.
Bei den Beratungsstellen, dem Versicherungsamt oder dem Rathaus können Sie bestätigte Fotokopien der beizufügenden Unterlagen fertigen lassen. Bei einfachen Fotokopien (auch eine Fotokopie von einer Kopie mit Bestätigungsstempel ist nur eine einfache Fotokopie) kann es Ihnen passieren, dass Ihnen diese Kopien zurückgeschickt werden, damit eine Bestätigung nachgeholt werden kann.
Die Prüfung der Zugehörigkeit zur Krankenversicherung der Rentner wird bei jeder neuen Rentenantragstellung durchgeführt. Insofern ist der Vordruck R 0810 auf jeden Fall erforderlich.
Sie können bei weiteren Fragen auch gern auf das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung zurückgreifen und Ihre Fragen unkompliziert klären. Dieses ist montags - donnerstags von 07:30 - 19:30 Uhr und freitags von 07:30 - 15:30 Uhr unter folgender Nummer kostenfrei zu erreichen 0800 1000 4800.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
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