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Witwenrente Einkommen

von KatjaSausS13.11.2007 | 21:51
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Mutter erhält seit 2 Jahren Witwenrente (Ehe in den 70ern geschlossen, Ehemann Jahrgang 1940, sie Jahrgang 1939). Nun soll eine bisher "familienintern" genutzte Wohnung vermietet oder verkauft werden. Wird die Miete oder der Verkaufserlös auf ihre Witwenrente angerechnet?

5 Antworten

Schiko.am 14.11.2007 | 06:28
Nein! Ein hausverkauf oder miete werden auch der rentenver- sicherung nicht gemeldet. MfG.
KatjaSausSam 14.11.2007 | 18:37
Vielen Dank für Ihre Antworten, mir ist leider noch nicht alles klar, deshalb möchte ich gerne noch etwas schildern. Die zu vermietende oder zu verkaufende Wohnung gehört (nach dem Tod meines Vaters) meiner Mutter zu 3/4 und mir zu 1/4. Bisher bewohne ich diese Wohnung, werde jetzt aber umziehen. Deshalb soll die Wohnung vermietet oder verkauft werden. Ist dies noch eine private Veräußerung (die dann nicht auf die Witwenrente anzurechnen wäre) oder schon als gewerblich anzusehen? Wäre die Vermietung an einen Dritten (nicht Familie) dann wuf die Witwenrente anzurechnen? Wäre dankbar für eine Antwort, da meine Mutter mich sehr zu einem Verkauf drängt und ich eher zu einer Vermietung tendiere.
Michael1971am 15.11.2007 | 09:21
Eine gewerbliche Vermietung liegt vor, wenn Sie im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Miet- oder Pachteinnahmen beziehen. Das gleiche gilt für den Verkauf der Wohnung. Sofern keine selbständige Tätigkeit betrieben wird oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, die Wohnung aber nicht zum Betriebsvermögen zählt liegt ein privates handeln vor. Sofern demnach als Privatperson Mitteinnahmen oder Veräußerungsgewinne erzielt werden, ist dies für die EU-Rente unbeachtlich. Zur genaucen Abgrenzung wenden Sie sich am besten an das Finanzamt. Erkennbar ist der Unterschied übrigens später im Steuerbescheid. Private Einnahmen aus V&V werden auch als solche versteuert, gewerbliche Einnahmen aus V&V sind dagegen als Einkommen aus Gewerbe zu versteuern und als Einkünfte aus Gewerbe im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesen.
KatjaSauaSam 16.11.2007 | 06:14
Vielen Dank für die Antwort. Bin nun etwas überrascht, dass nichts angerechnet wird, zumal meiner Mutter (soweit ich weiß) auch ihre eigene Altersrente angerechnet wird. Spielt bei privaten Vermietungen/Veräußerungen der Freibetrag gar keine Rolle? In den von mir gelesenen Infos steht doch sonst immer zu Lesen, dass jedweges Einkommen über dem Freibetrag angerechnet wird. Nochmals vielen Dank für ihre Antworten!
Mopelam 16.11.2007 | 11:35
Hallo, auf die Hinterbliebenenrenten wird Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen etc.) kurzfrisiges Erwerbsersatzeinkommen (Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen (eigene Altersrente, eigene Pension etc.) angerechnet. Nach dem ab 01.01.2002 geltenden Hinterbliebenenrecht sind zusätzliche Einkünfte anzurechnen. wie z. B. Betriebsrenten, Lebensversicherungen und auch Einkünfte aus Vermietung oder privaten Veräußerungsgeschäften. Da Ihre Eltern aber vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und beide vor dem 02.01.1962 geboren wurden gilt ein sogenannter Vertrauensschutz. Somit werden auf die Hinterbliebenenrente Ihrer Mutter nicht die ab 01.01.2002 zusätzlichen Einkünfte angerechnet.
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