Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente - Einkommen aus Land-und Forstwirtschaft

von Ursula W.23.11.2011 | 17:24
2224 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Nach dem Tod meines Mannes habe ich zunächst den landwirtschaftlichen Betrieb weitergeführt. Zum 01.01.2011 habe ich den Betrieb an meinen Sohn übergeben. Zum Zeitpunkt der Übergabe war das Wirtschaftsjahr (01.07.-30.06) das zur Erstellung der Bilanz herangezogen, wird erst halb abgelaufen. Daraus ergibt sich zum Übergabestichtag ein erheblicher Gewinn, da die Ausgaben in der Regel in das zweite Halbjahr fallen. Wird nun dieser rechnerische "Gewinn" für die Berechnung der Witwenrente zu Grunde gelegt, käme ich auf eine Rente von 0,00 € - also keine.Da dies eine einmalige Angelegenheit ist, meine Frage: Gibt es in solchen Härtefällen Sonderregelungen oder wie ist das zu behandeln.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Einkommensanrechnung an sich und die evtl. Berücksichtigung des Gewinns zum Übergabezeitpunkt ist von verschiedenen Faktoren abhängig, so z.B. des anzuwendenden Rechts und der steuerrechtlichen Gestaltung des Einkommens. Nachdem uns keine genaueren Angaben vorliegen, können wir nur allgemein antworten. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend ein persönliches Beratungsgespräch.

In Ihrem Fall ist eine Einkommensänderung ab 01.01.2011 zu prüfen. Es ist festzustellen, ob Sie ab diesem Zeitpunkt noch Einkünfte aus dem landwirtschaftlichen Betrieb (Pacht o.ä.) erzielen, und evtl. weitere Einkommen (z.B. Versichertenrente, Altersrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse, Entgelt aus Beschäftigung etc.) beziehen. Anschließend ist zu prüfen, ob eine Minderung Ihres gesamten Einkommens von wenigstens 10 % eingetreten ist. Sollte dies der Fall sein, würde sich ein ggf. vorhandener Ruhensbetrag ab dem 01.01.2011 vermindern und evtl. eine Erhöhung der Witwenrente eintreten.

Sofern durch die Betriebsübergabe ein Veräußerungsgewinn vorliegt, zählt auch dieser zum Arbeitseinkommen, soweit er besteuert wird.

Dies gilt unabhängig davon, in welcher Weise - ob auf der Grundlage von tatsächlichen oder fiktiven Werten - er durch das Finanzamt ermittelt wurde. So ist etwa ein bei einer unentgeltlichen (Teil-) Übertragung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durch das Finanzamt ermittelter fiktiver Veräußerungsgewinn nach § 14 EStG, der laut Einkommensteuerbescheid in der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft seinen Niederschlag gefunden hat, ebenfalls im Rahmen der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 24.11.2011 | 07:53
Einfach Pech gehabt! Sie haben ja jetzt auch keine Ausgaben mehr, da der Betrieb übergegangen ist.
Ursula W.am 24.11.2011 | 08:58
Ich finde diese Antwort unverschämt. Auch wenn der Betrieb übergeben ist, lebe ich trotzdem noch und esse und trinke weiterhin.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026