Hallo "Franziska",
da ihr Mann 1996 verstorben ist, müssen Sie dieses der Rentenversicherung nicht melden. Etwaiges Vermögenseinkommen ist bei den sog. Übgergangs- und Vertrauenschutzfällen nicht zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung