Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente /Erwerbsminderungsrente

von Fr. Rüdiger11.09.2025 | 13:20
245 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Team, ich ( Soz. Päd Diakonie Düsseldorf- Wohnen für wohnungslose Frauen)habe eine Klientin (43J), die vor zwei Jahren Witwe geworden ist. Da ihre Tochter 16 Jahre alt war, hat sie die gr. Witwenrente beantragt. Nun hat die Dame ein weiteres Schicksal ereilt. Sie ist letztes Jahr ins Koma gefallen. In diesem hat sie zwei Schlaganfälle erlitten. Sie ist von alleine aus dem Koma erwacht und hat kaum körperl. Schäden. Leider hat sie in ihrer geistigen Leistungsfähigkeit eingebüßt . Sie war auf der mittleren Beamtenlaufbahn und in der privaten KV. Diese kann sie schon länger nicht mehr bezahlen. Nun überlegen wir, wie wir sie aus der KV holen können. Lohnt es sich eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen? Mit wem kann ich mich austauschen? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fr. Rüdiger,

 

Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse (letzte gesetzliche Krankenkasse der Versicherten oder die AOK).

Da der Fall sehr komplex scheint und in diesem Forum der Datenschutz eingehalten werden muss sollten Sie sich mit uns bezüglich einer Beratung in Verbindung setzten.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung. Sofern Sie Informationen für eine Dritte Person einholen möchten benötigen Sie eine Vollmacht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

TKam 11.09.2025 | 13:39
So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/kran…
TKam 11.09.2025 | 13:40
Formularpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Bergeram 11.09.2025 | 16:07
Hallo, als Beamtin bekommt Sie ihre Bezüge auch im Krankheitsfall bezahlt. Deshalb verstehe ich das Problem nicht. Sie bekommt Beihilfe und muss nur einen Teil einer privaten Krankenversicherung bezahlen. Setzen Sie sich mit dem Dienstherrn und der Beihilfe in Verbindung. Für eine Frühpensionierung ist der Amtsarzt zuständig.
Feliam 12.09.2025 | 06:35
Wenn die Dame nur Beamtin war, hat sie keine eigenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Was bekommt sie denn im Moment außer der Witwenrente für Geld? Wenn der verstorbene Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung war, könnten hier über die Witwenrente ggf. die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV als (Witwen-)Rentnerin gegeben sein. Das sollte aber schon im Zuge der Rentenbeantragung vor zwei Jahren geprüft worden sein. Also einmal die KK des Verstorbenen kontaktieren und, wenn das Beamtenverhältnis noch besteht, den Dienstherrn Ihrer Klientin.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026