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Experten-Antwort

Witwenrente Erwerbsminderungsrente Ausahlungen

von Marion11.11.2014 | 18:32
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3 Antworten

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Witwenrente Erwerbsminderungsrente Ausahlungen Ab 2015 ( bzw. 2014 November Datum meiner Antragsstellung ) werde ich wohl eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen mit 10,8 Abzügen. Eine Wittwenrente erhalte ich seit 2003 , diese wird ja im Voraus gezahlt, ( Anfang des Monats) Die Erwerbsminderungsrente wird wohl nach neuem Recht im Nachhinein gezahlt ( Ende des Monates) Da bei der Witwenrente eine Teil- Anrechnung der Erwerbsminderungsrente statfindet. Andert sich dadurch auch der Auszahlungstermin der Witwenrente, wird dieser umgestellt? So das diese nicht mehr am Anfang d. Monats gezahlt wird, sondern am Ende des Monates wie die Erwerbsminderungsrente? Ich habe die Witwenrente bei Antragsanstellung mit angegeben, findet eigentlich eine Anrechnung der Erwerbsminderungsrente gleich statt, oder wie ein Bekannte mir sagte erst zum 1.7 eines Jahres ? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

W*lfgang hat das völlig zutreffend erklärt.

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2 Antworten

W*lfgangam 11.11.2014 | 20:17
Hallo Maron, die Zahlungstermine beider Renten sind unabhängig voneinander und bleiben auch so - die Witwenrente (HRT) wird weiterhin im Voraus, die erwartete Erwerbsminderungsrente (EMRT) im Nachhinein gezahlt. Wenn plötzlich/erstmalig/dauerhaftes Einkommen (hier die EMRT) neben einer HRT beginnt, ist ab Monat des Beginns dieses 'Zusatzeinkommens' eine Neuberechnung der HRT vorzunehmen und nicht erst zum nächsten 01.07. (gilt im Prinzip bei laufenden Beschäftigungseinkünften, die sich im Rahmen von Arbeitszeiterhöhung/mehr Einkommen vor dem 01.07. ergeben). Für die HRT werden Sie dann einen Neuberechnungsbescheid erhalten und, sofern die Grenze für die Einkommensanrechnung (755 EUR/West) überschritten wird, kommt es zu einer anteiligen Kürzung der HRT und Rückforderung/Verrechnung mit der laufenden Rente. Gruß w.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 11.11.2014 | 19:08
Sie nannten die unterschiedliche Monatsaus- zahlung unterschiedlicher Renten, wie ich meine, schon richtig genannt. Der Termin 1.7.2015 für erstmalige Anrechnung trifft mE. in Ihrem Falle nicht zu, beginnt also sofort. Schwer vorstellbar, dass bei "Nur" Erwerbsmin- derungsrente als nunmehr eigenes Einkommen , bei Ihnen es zur Anrechnung kommt, Beträge nannten Sie ja nicht. Bei angenommen 875 EMR Brutto ergibt sich folgendes Bild: 875 minus 14% 123 ------ 752 minus 755 das 26,4fache RW.28,61 West derzeit ----- 0 = keine Kürzung der Wwe.Rente. MfG.
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