Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente Exfrau

von Sigrid Wieland02.08.2015 | 20:59
1328 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Mann und ich sind seit 7 Jahren verheiratet. Ich bin 48 Jahre und mein Mann 66 Jahre und wir sind beide in zweiter Ehe. Meine Fragen lauten: Haben unsere Expartner noch irgendeinen Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, wenn einer von uns beiden stirbt? Erhalte ich auch Witwenrente, wenn ich noch arbeite und mein Mann würde versterben? Ich arbeite nämlich noch und mein Mann ist in Rente seit 1 Jahr.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2015 | 14:01

Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente besteht für Witwen/Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ( 60 Kalendermonate ) erfüllt hat, und die Witwe/ der Witwer das 47. Lebensjahr erreicht hat.

Überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, haben unter den oben genannten Voraussetzungen Anspruch auf Witwenrenten/Witwerrente, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist ( Witwenrente/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten ).

Hierbei ist jedoch die Witwenrente/Witwerrente aufzuteilen. Diese Aufteilung erfolgt indem jeder Berechtigte den Teil der Witwenrente/Witwerrente erhält, der dem Verhältnis der Dauer seiner Ehe mit dem Versicherten zu der Dauer der Ehen des Versicherten mit allen Berechtigten entspricht.

Weiter gibt es noch die Witwenrenten/Witwerrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten.

Einkommen ( Brutto ) von Berechtigten, das mit einer Witwenrente/Witwerrente zusammentrifft wird hierauf angerechnet.

Anrechenbar ist das Einkommen, das bei Witwenrenten/Witwerrenten das 26,4fache des aktuellen Rentenwertes ( derzeit 771,14 EUR ) übersteigt. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40 % angerechnet.

3 Antworten

=//=am 03.08.2015 | 10:04
Nein. Witwen- oder Witwerrente erhalten nur die WITWEN/WITWER. Die Ex-Partner haben nicht diesen Status. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Ehemannes noch verheiratet sind, erhalten Sie selbstverständlich eine Witwenrente. Ihr Einkommen wird bei der Rente angerechnet.
senf-dazuam 03.08.2015 | 11:39
Doch, das kann sein! Laut § 243 SGB VI kann auch an geschiedene Partner eine Witwen- bzw. Witwer-Rente gezahlt werden, wenn die Scheidung vor 7/77 erfolgte, der Expartner nicht wieder geheiratet hat und ein Unterhaltsanspruch bis zuletzt bestand ...
W*lfgangam 03.08.2015 | 19:26
Hallo Sigrid Wieland, das hängt von vielen Faktoren ab: - die Höhe Ihres Beschäftigungseinkommens, - weitere Einkünfte aus Kapital oder Vermögen (was nach Sterbefall möglicherweise als 'neue' Einkünfte _Ihre_ sind ...die kleine Windkraftanlage gehört dann Ihnen, das fette Aktienpaket auch - und nun sprudeln diese Einnahmen auf Ihr Konto). Im Detail wird man das hier nicht 'abarbeiten' können - nur der Hinweis: wenn Sie bereits gut verdienende Vollzeitkraft sind, kann es mit der Witwenrente schon ganz mau aussehen; auch erst in Ihrem Rentenalter, wenn gesetzliche Rente und eine Betriebsrente Sie erwarten. Rat: demnächst mal eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen, die zeigen Ihnen die möglichen Witwen/r-Rentenansprüche aus aktueller Einkommenssituation und auch im beiderseitigen Rentenalter auf. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026