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Experten-Antwort

Witwenrente

von Bodesohn06.09.2011 | 16:18
1498 Ansichten
4 Antworten

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Ich bitte um Klärung folgenden Sachverhaltes: Aufgrund des Todes vom 1. Ehemann erhielt die Witwe eine Rente ab 01.01.1961 bis zur Heirat des 2. Ehemannes von der Bundesversicherungsantalt für Angestellte. Im Jahr 2011 ist der 2. Ehemann verstorben. Lebt mit dem Tod des 2. Ehemannes die alte Rente von 1961 nun wieder auf? Vielen Dank vorab!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.09.2011 | 15:45

Hallo Bodesohn ,

Rechtsgrundlage für eine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten ist die Vorschrift des § 90 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI). Vorrangig sind dabei immer die neuen Ansprüche aus der letzten Ehe anzurechnen. Hierzu gehören auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung (Witwenpension).

Es kommt somit nur dann zu einer Auszahlung, wenn die Ansprüche aus der zweiten Ehe niedriger sind als die Ansprüche aus der ersten Ehe.

3 Antworten

++am 06.09.2011 | 16:50
Ja gibt es ! Nennt sich Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten. Aber sollte die Witwenrente des 2. Ehemannes höher sein als die des vorletzten Ehegatten würde die Witwenrente nach dem 1. Ehegatten nicht gezahlt werden, damit sich die Witwe nicht besser stellt.
Bodesohnam 06.09.2011 | 16:59
Danke für die Antwort. Gilt die Berücksichtigung der Witwenrente vom 2. Ehemann auch wenn dieser Beamter war. Es handelt sich bei der 2. Witwenrente um Versorgungsbezüge.
Schadeam 06.09.2011 | 17:04
auch die Beamtenversorgung vom 2. Mann wird "natürlich" auf die auflebende Rente des 1. Mannes angerechnet. Ist doch eigentlich sonnenklar. :)
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