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Experten-Antwort

Witwenrente

von BruttoNetto27.03.2021 | 11:36
80 Ansichten
7 Antworten

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Zugegeben eine simple Frage - aber selbst bei google - nicht zu eruieren. Wird eine Hinterbliebenen Rente / Witwenrente aus der Brutto oder Netto Rente des Verstorbenen bezahlt. Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.03.2021 | 09:45

Hallo User BruttoNetto,

die Hinterbliebenenrente wird immer aus der letzten Bruttorente des Verstorbenen berechnet. Die Rente wird weltweit gezahlt. Ob dann Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland behalten wird, kann nur die zuständige Krankenkasse entscheiden.

Falls die Witwe nach Bewilligung der Hinterbliebenenrente die Bundesrepublik Deutschland verlassen möchte, muss Sie mindestens 6 bis 8 Wochen vorher die neue Anschrift und Bankverbindung der Deutschen Rentenversicherung mitteilen.

6 Antworten

KSCam 27.03.2021 | 12:57
Aus der Bruttorente. Aber das ist doch ein rein theoretisches "Problem(chen)". Ob Sie 60 % (oder bei neuem Recht 55%) jetzt aus dem Brutto rechnen und dann die KV/Pflegebeiträge abziehen oder 60 % aus dem Netto errechnen gibt doch den gleichen Betrag - zumindest dann wenn der Hinterbliebene den gleiche KV Status besitz wie der Verstorbene. Grins
BruttoNettoam 27.03.2021 | 13:12
:-) nicht so ganz. Danke zunächst f. d. Antwort. Meine Frau besitzt nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft Hääte ich vielleich im ersten Posting erwähnen sollen, sorry.
KSCam 27.03.2021 | 16:41
Dann aber noch die Angabe welche Staatsangehöigkeit. Und wo die Gutste dann als Witwe wohnen wird und wie Sie krankenversichert sind und die Witwe nach Ihrem Ablehnen. Sonst wie die Antwort zum Ratespiel....
BruttoNettoam 28.03.2021 | 01:31
Der noch lebende Ehemann ist bereits seit 5 Jahren Rentner. Versichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Witwe wird in ihrem Heimatland ( Vietnam ) leben.
Valzuunam 29.03.2021 | 09:17
Sehr vereinfacht kann an zwar durchaus sagen 60% (55% / 25%) der Bruttorente des Verstorbenen. Tatsächlich ist es (immer noch vereinfacht) aber komplizierter: 1. Die Rente wird ganz neu berechnet (Brutto); mit allen Änderungen (rechtlicher und tatsächlicher Art) die sich zwischenzeitlich ergeben haben. 2. Wenn weniger als bei der eigenen (Brutto)-Rente (des Verstorbenen) herauskommt wird mit dem "alten" Betrag weitergerechnet. 3. Der sich so ergebene (Brutto-)Betrag wird mit 0,6 / 0,55 / 0,25 multipliziert (aber nicht in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod). 4. Der Betrag aus 3) ist der neue Bruttobetrag.
BruttoNettoam 30.03.2021 | 23:58
Danke.
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