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Experten-Antwort

Witwenrente Fragen

von Schuster06.07.2015 | 12:19
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Guten Tag, laut Renteninformation bekomme ich als Altersrente einmal ca. 1600€ und meine Frau die auch voll berufstätig ist ca. 900€. Da meine Frau wesentlich jünger ist als ich, gehe ich mal davon aus, daß ich vor ihr sterben werde. Mich würde interessieren, würde nach jetzigem Stand meine Frau ihre Rente voll bekommen und von mir die 55%* als Witwenrente ? Oder wird da etwas weggekürzt ? Danke für Ihre Erklärung Schuster *55% Witwenrente aufgrund meines Jahrganges

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schuster ,

bei der Einkommensanrechnung wird die eigene Versichertenrente (Altersrente Ihrer Frau) brutto abzgl. Pauschalabzug in Höhe von 14 % (Kranken-/ Pflegeversicherungsbeiträge plus Pauschalsteuer) in Ansatz gebracht.

In diesem Beispiel 900,00 € abzüglich 14% = 774,00 €.

Dieser Betrag überschreitet den Nettofreibetrag in Höhe von 771,14 € um 2,86 €.

Von diesem übersteigenden Betrag werden 40 % als Ruhensbetrag errechnet = 1,14 €. Die Witwenrente (i.H.v. 55 %) wird somit um den Betrag von 1,14 € gekürzt.

Unterstellt man zum Zeitpunkt des Todes bei Ihnen eine Bruttorente von 1.167,00 €, dann beliefe sich der Anspruch auf Witwenrente i.H.v. 55% auf 641,85 €.

Dieser Betrag mindert sich wegen Überschreiten des Freibetrages um 1,14 € auf 640,71 €.

Die Bruttoansprüche der Witwe wären somit 900,00 € eigene Rente und 640,71 € Witwenrente abzgl. Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträgen von beiden Renten (bei Bestehen von Versicherungspflicht).

Der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung erhöht sich immer zeitgleich und im gleichen Umfang, sobald eine Rentenanpassung erfolgt.

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15 Antworten

Schusteram 06.07.2015 | 12:23
Ich noch mal, mir fällt grade ein, wenn ich mich recht erinnere, wird die Witwenrente von der Erwerbsgemindertenrente berechnet, das sind bei mir dann 1167€
Die Farbe Schwarzam 06.07.2015 | 12:44
Auf Ihrer Renteninfo sollte auch die Höhe einer eventuellen Erwerbsminderungsrente stehen. Davon nehmen Sie dann 55% und das ist grob die Witwenrente brutto. Bei Witwenrenten wird eine Einkommensanrechnung durchgeführt. Wenn wir mal davon ausgehen, dass Ihre Frau dann auch schon die Altersrente bezieht, wird die Rente natürlich angerechnet. Von der Bruttorente werden 14% abgezogen. Der verbleibende betrag wird mit dem Freibetrag vergleichen (derzeit 771,14 EUR). Das übersteigende Einkommen wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.
LSam 06.07.2015 | 13:04
Auf die Höhe der Hinterbliebenenrente haben mehrere Faktoren Einfluss. . Da ist vielleicht hilfreich, sich im Internet unter: www.deutsche Rentenversicherung.de mal reinzuklicken und sich die entsprechende Broschüre runterzuladen oder mal anzusehen. . Wenn die Hinterbliebene zum Ereigniszeitpunkt auch Rentnerin ist, wird ein Freibetrag aus: - eigener Rente der Hinterbliebenen - plus übrige vorhandene Einkommen,/Einnahmen, . (u.a aus Vermietung/Verpachtung, . Zinseinnahmen) in Höhe des 26,4 fachen des aktuellen Rentenwertes, für alte Bd-Ld zur Zeit 771,14 EUR ermittelt. . Von allem was darüber liegt, werden 40 % ermittelt und dieser Betrag von der zustehenden Hinterbliebenrente, gegebenenfalls 60 % aus Ihrer Bruttorente, abgezogen .
Schusteram 06.07.2015 | 13:15
Habe ich das richtig verstanden ? Angenommen es gibt keine weiteren Einkommen. Meine Frau ihre Rente = 900€ Witwenrente 55% von 1167€ = 641,85€ Von 641,85€ 14% Abzug = 551,99€ Weil 551,99€ < 771,14€ = wird nichts abgezogen. Meine Frau würde 900€ + 551,99€ = 1451,99€ Bruttorente bekommen. Habe ich das richtig verstanden ?
Schusteram 06.07.2015 | 13:31
Nach der Erklärung von LS ist es klarer. Dann würde die Rechnung wohl eher so aussehen ? Angenommen es gibt keine weiteren Einkommen. Meine Frau ihre Rente = 900€ Witwenrente 55% von 1167€ = 641,85€ Von 900€ 14% Abzug = 774€ Weil 774€ > 771,14€ = 774€ - 771,14€ = 2,86€ 40% von 2,86€ = 1,14€ werde abgezogen. Meine Frau würde 900€ + 641,85€ - 1,14€ = 1540,71€ Bruttorente bekommen. Habe ich das so jetzt richtig verstanden ?
Schusteram 06.07.2015 | 14:24
Danke für die Beispielrechnung, damit ist es jetzt klar. Erhöhen sich Renten und Freibetrag gleichermaßen ?
LSam 06.07.2015 | 14:12
Endwertdarstellung leider falsch. Anstelle von 1.4074 EUR ist richtig 1.474,00 EUR
LSam 06.07.2015 | 14:07
User Schuster, die Annahme ist leider nicht so zutreffend. Wenn Ihre Gattin 900 € Rente zum Ereigniszeitpunkt erhielte, der Freibetrag zum Ereigniszeitpunkt + 3 Monate, (er ändert sich ja immer dann, wenn auch die Rentenwerte sich ändern- 01.07. eines jeden Jahres), die genannte Summe von 771,14 EUR, die bezogen ist auf den 01.07.2015, noch gelten würde, liegt sie mit dem Betrag von 900 € ja bereits über dem Freibetrag. 900 - 771,14 = 128,86 EUR Überschreitung. Davon 40 % = 51,54 EUR. . Diese 51,54 EUR werden vom Witwenrenten-Anspruch = 641,58 EUR subtrahiert. 641,58 - 51,54 = 590,04 EUR. (Brutto) 14% Abzüge gerechnet, ergäbe Netto 507,74 EUR. Verbleiben dann für die Gattin als Hinterbliebene: 900 + 507,74 = 1.4074 EUR.
LSam 06.07.2015 | 15:06
User Schuster, Da der Freibetrag aus der Formel: 26,4 *( aktueller Rentenwert) ermittelt wird, erhöht sich die Freibetragsgrenze, wenn sich der Rentenwert erhöht, sie kann sich im Umkehrschluss auch verringern.
Schusteram 06.07.2015 | 15:14
OK, Danke für die Hilfe !
LSam 06.07.2015 | 17:12
User Krusche, nun wird der quatsch immer schlimmer. Ein zweiter Abschnitt bei der Textschreibung ist nicht gelöscht worden, der sollte gar nicht mit erscheinen. Leider kann man Einträge nicht löschen oder korrigieren, so steht´s halt wie es steht.
LSam 06.07.2015 | 17:04
User Schuster, muss mich bei Ihnen für die nicht korrekte Darlegung entschuldigen, weil ich nicht vorher vom Bruttobetrag, die bewussten 900, die 14 % subtrahiert habe, um sie korrekt der Freigrenze gegenüberstellen zu können. LS
Schießl Konradam 06.07.2015 | 19:13
Will auch noch meinen Schnabel wetzen Ausgangspunkt waren 1600 und 900 Bruttorenten. Neben den pauschalen Abzügen-bei Rente eben 14%, ist auch noch der abzugsfreie Betrag zu berücksichtigen. Dieser ist unterschiedlich in West und Ost, aber konstant das 26,4fache des Rentenwertes. Waren es noch 28,61 bis 30.6.15 x 26,4 Euro 755,30, gelten ab 1.7.2015 29,21 x 26,4fach Euro 771,14. Für die Wunsch Ausrechnung 1167 ergeben sich bei 55% 641.85 minus 1,14 640,71 Bruttorente als Witwenrente Rechnerisch dargestellt: 900,00 eigene Bruttorente 126,-- minus 14% pauschaler Abzug -------- 774,-- minus 771,14 26,4 fach bei 29,21 anrechnungsfrei ------ 2,86 mit 40% 1,14 Euro Kürzung der Witwen Bruttorente.Minus 8,20 KrV. 2,35% PflV. vermindern die beiden Bruttorenten ent- sprechend. Eben aus 900 und 640,71. MfG.
W*lfgangam 06.07.2015 | 20:39
Konrad, der Beitrag hätte zuallererst erscheinen sollen, dann hätte es keine Nachfragen gegeben ;-) Gruß w.
Papst Purgatorius Iam 07.07.2015 | 21:47
Amen, Amen WIR sagen dir: du der du alles hast und nur noch mehr willst, wirst im Fegefeuer schmurgeln, auf dass du in 10.000 Jahren ein Tausenstel deiner Schuld gebüsset hast. Übe Verzicht zugunsten der heiligen Kirche und bereue. Noch ist Zeit!
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