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Witwenrente für Beamten

von Paul19.02.2007 | 21:39
4395 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ein guter Freund ist Beamter gewesen und bekommt eine Pension. Da seine Frau jetzt gestorben ist möchte ich (als sein Betreuer) Witwenrente für Ihn beantragen. Wo muss ich seine Pension im Formular R500 angeben? Irgendwo unter Ziffer 13 oder gar nicht? Danke!

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 20.02.2007 | 11:24

Ich tue es nur ungern, aber ich muss "Amaryllis" hier berichtigen. Dem eigentlichen Hinterbliebenenrentenantrag muss in einem solchen Fall, wenn der Antragsteller Einkommen erzielt, das auf die beantragte Rente anzurechnen ist, der Zusatzfragebogen R660 ausgefüllt und unterschrieben beigefügt werden. Die Frage nach einer bezogenen Beamtenpension findet sich dort unter Ziffer 7.4 ("Ruhegehalt").

Moderatoren-Antwortam 20.02.2007 | 13:52

Was "Amaryllis" zuletzt geschrieben hat, bestätigt abseits aller Spekulationen doch nur, dass mein Hinweis auf den hier notwendigen Zusatzfragebogen R660 in der Sache zutreffend war.

5 Antworten

Amaryllisam 20.02.2007 | 07:17
Hallo! Bei der Beamtenpension handelt es sich um Einkommen, das auf die Witwerrente anzurechnen ist. Somit muss diese Einkommensart auch im Antrag angegeben/vermerktwerden. Bitte geben Sie die Beamtenpension im Antrag unter Ziffer 13(z.B.einfach bei 13.11=sonstige Leistungen "Beamtenpension")an.
Amaryllisam 20.02.2007 | 12:26
Lieber Experte! Der Witwer/Antragsteller hat vermutlich nur den Vordruck R500 vorliegen, wenn er also in diesm Vordruck unter sonstige Leistungen Beamtenpensio schreibt, ist der Rentenversicherungsträger schon so kundenfreundlich und übersendet den R660...Denn wenn der Witwer den Vordruck R660 schon vorliegen hätte, würde er kaum fragen....
J. Gerneram 20.02.2007 | 12:57
Hallo Sie beide Experten! Weder Sie noch Amaryllis habe recht! Die einzige und obligatorische Wahrheit kenn nur ich. Und ide heißt Formular R663.2,4 Position 4711 auf Seite 08/15. Dort steht alles schwarz auf weiß und selbsterklärend. Also die Fahne hoch olé olé. mfg J.Gerner
Gerhard Schröderam 21.02.2007 | 12:21
Heißt der Vordruck den der RV-Träger rausschickt nicht nicht R 0673?
Paulam 22.02.2007 | 21:03
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Der R660 scheint mir genau das Richtige. Ich werde die Anlage ausfüllen und direkt mit zur Beratung nehmen!
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