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Zur Moderatoren-Antwort springenIch tue es nur ungern, aber ich muss "Amaryllis" hier berichtigen. Dem eigentlichen Hinterbliebenenrentenantrag muss in einem solchen Fall, wenn der Antragsteller Einkommen erzielt, das auf die beantragte Rente anzurechnen ist, der Zusatzfragebogen R660 ausgefüllt und unterschrieben beigefügt werden. Die Frage nach einer bezogenen Beamtenpension findet sich dort unter Ziffer 7.4 ("Ruhegehalt").
Was "Amaryllis" zuletzt geschrieben hat, bestätigt abseits aller Spekulationen doch nur, dass mein Hinweis auf den hier notwendigen Zusatzfragebogen R660 in der Sache zutreffend war.
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