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Experten-Antwort

witwenrente für geschiedene wenn beide gearbeitet haben

von sambalinchen21.03.2020 | 17:25
78 Ansichten
5 Antworten
Hallo, meine Mutter wurde vor 1977 geschieden. Die Ehepartner haben zum Zeitpunkt der Scheidung beide ganztags gearbeitet. Ich bin das einzige Kind und war bei der Scheidung 8 Jahre alt. Die Schuld an der Scheidung wurde meinem Vater zugesprochen. Mein Vater hat später wieder geheiratet und ist 2009 verstorben. Es gibt also eine echte Witwe. Hat meine Mutter Anspruch auf Witwenrente für Geschiedene?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.03.2020 | 14:01

Eine Witwenrente erhält nicht nur die Witwe des Verstorbenen, sondern auch dessen geschiedene Ehefrau, wenn diese Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde. Diese Rente können Sie erhalten, wenn

Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde,

der frühere Ehepartner bis zu seinem Tod die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat oder diese vorzeitig erfüllt ist (beispielsweise durch einen Arbeitsunfall) oder der Verstorbene bis zum Tod eine Rente bezog und

Sie selbst nach der Ehescheidung zu Lebzeiten Ihres früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründethaben und

Sie im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners von diesem Unterhalt erhalten haben oder einen Unterhaltsanspruch gegen ihn hatten(wenigstens 25 Prozent des an Ihrem Wohnort geltenden Sozialhilfe-Regelsatzes).

Bei einer Scheidung nach DDR Recht wird diese Rente in der Regel nicht gezahlt.

Die Klärung dieses Rentenanspruchs ist wegen der vielen Voraussetzungen recht umfassend. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

4 Antworten

Anonymam 21.03.2020 | 18:10
Grundsätzliche kriegt deine Mutter eine Witwenrente. Diese hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Bitte daher Antrag stellen. Sollte ihr Vater erneut geheiratet haben, wird die Witwenrente zwischen den Witwen nach Ehedauerzeit aufgeteilt. Es kann also passieren, dass eine Witwe, die bereits Rente aus dem Versicherungskonto ihre Vaters erhalten hat, auf einmal weniger bekommt.
Antwortam 21.03.2020 | 18:04
Ja, wenn vor dem 01.07.1977 geschieden.
Antwortam 21.03.2020 | 18:06
Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten § 243 Absatz 4 SGB VI
Schadeam 21.03.2020 | 22:09
Voraussetzung wäre auch dass Ihre Mutter unverheiratet geblieben ist......alles andere ist im Rentenverfahren zu klären
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