Grundsätzlich wird Witwenrente auch nach Russland gezahlt, zum Beispiel aus den Beschäftigungszeiten, die der Verstorbene seinerzeit im Bundesgebiet hatte. Wurde hingegen die Rente z.B. aus Zeiten nach dem sog. Fremdrentengesetz berechnet, ist eine Zahlung dieses Rentenanteils nach Russland nicht möglich - die Rente würde gekürzt bzw. kann sogar ganz wegfallen.
Sie können berechnen lassen, wie hoch die Rente bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Russland wäre. Fordern Sie ggf. eine entsprechende Probeberechnung bei der Sachbearbeitung an.