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Experten-Antwort

Witwenrente in China

von Phil04.07.2022 | 23:52
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Onkel (Deutscher Staatsbürger Jahrgang 1950, lebte in China und bezog deutsche Rente) ist leider verstorben. Haben seine Frau ( Chinesischer Staatsbürger, 1975) und ihre beiden Kinder (Deutsche und Chinesische Staatsbürgerschaft , geboren 2012) , die in China wohnen Anspruch auf Hinterbliebenenrente? Wenn ja, wie beantragen? Mein Onkel und seine Frau haben früher schon mal in Deutschland gewohnt. Danke für ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Phil,

ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch.

Die Formulare finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Witwenrente: R500/R660/R810 (sowie weitere Formulare in Abhängigkeit des Rentenkontos des Verstorbenen und in Abhängig der Einkünfte des überlebenden Ehegatten)

Waisenrente minderjährige Kinder wird über den R500 mit beantragt. Zusätzlich sind für die Waisenrente die Formulare R610/R810 notwendig.

Vielleicht kann es auch interessant und praktikabel sein, Angehörige in Deutschland zu bevollmächtigen die Hinterbliebenenrentenangelegenheit zu übernehmen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/ihr_rentenantrag_so_gehts.html

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16 Antworten

Valzuunam 05.07.2022 | 10:32
Wahrscheinlich bestehen nach Ihren knappen Angaben ein Ansprüche auf Witwenrente(hängt aber auch vom Tag der Eheschließung ab) und Waisenrentenansprüche. Zu beantragen bei dem Rentenversicherungsträger der die eigene Rente bezahlt, am besten Online. Behilflich wären wenn dies nicht möglich ist auch die deutsche Botschaft oder Konsulate. Natürlich kann auch auch ein Bevollmächtigter in Deutschland das übernehmen-falls der die Lebensumstände der Hinterbliebenen im nötigen Umfang (siege Antragsformulare) kennt.
mein Gottam 05.07.2022 | 10:46
nur 1 Brief formlos an die DRV mit möglichst viel Fakten, einsch Rentennummer des Onkels, hätte genügt ! Oder, bezieht der Onkel immer noch Rente?
Schadeam 05.07.2022 | 13:11
Wann ist er denn gestorben?
Janaam 05.07.2022 | 15:39
Sie wissen schon, dass das Betrug ist, was sie da bisher machen? Ausser, er ist ist gerade erst verstorben.
Annaam 05.07.2022 | 16:11
Dann kassiert die Witwe 2 Jahre lang die Rente, obwohl der Mann schon lange tot ist. Sie hätten sich erkundigen können, zum Beispiel bei der Rentenversicherung und nicht abwarten, ob sich jemand bei Ihnen meldet.
Philam 05.07.2022 | 16:03
Wir wussten es nicht ab/bis wann der Tod gemeldet werden muss. Daher haben wir erstmal gewartet ob sich jemand meldet. Also verstorben ist der Onkel Ende im Juni 2020. Mit freundlichen Grüßen Phil
Philam 05.07.2022 | 16:18
Sie bekommt das Geld ja in China ausgezahlt und niemand aus D hat sich gemeldet. Der Onkel Ende wurde mit chinesischem Ritual auf einem brennenden Floß dem Wasser übergeben. Das haben wir behördlich dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen Phil
Wutam 05.07.2022 | 16:30
Da wird munter betrogen und 50% aller EM-Anträge abgelehnt, weil wegen Betrügereien dann das Geld fehlt.
Annaam 05.07.2022 | 16:28
"Tatsächlich ja, wir haben ihn nie abgemeldet". Mit freundlichen Grüßen Phil Das haben Sie oben geschrieben, Sie hätten ihn wahrscheinlich abmelden müssen.
Mir stellt sich die Frageam 05.07.2022 | 16:35
... kann man das Geschriebene hier tatsächlich für bare Münze nehmen? Rentner im Ausland müssen einmal jährlich das Formular „Lebensbescheinigung“ ausgefüllt, unterschrieben und bestätigt der Rentenversicherung übersenden!!!
Philam 05.07.2022 | 16:34
Was ist jetzt los? Wir sind nicht der Meinung etwas falsch gemacht zu haben. Im chinesischen Glauben lebt der Onkel im Wasser weiter! WARUM sollte dann der Tod vemeldet werden??? Phil
McCormackam 05.07.2022 | 16:44
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Sie bekommt das Geld ja in China ausgezahlt und niemand aus D hat sich gemeldet. Der Onkel Ende wurde mit chinesischem Ritual auf einem brennenden Floß dem Wasser übergeben. Das haben wir behördlich dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen Phil
Eine etwas unglaubwürdige Geschichte, denn auch wenn die deutsche Rente in China ausbezahlt wurde, wird jährlich eine Lebensbescheinigung des Rentenempfängers gefordert, eben um dieses 'Unwissen' zu verhindern. Nun denn, eine Hinterbliebenrente kann maximal rückwirkend für 12 Monate beantragt werden. Dies würde dann also wohl verrechnet werden und der unberechtigt bezogene Teil wird zurück gefordert. Sehen Sie zu, dass der Antrag nun ordnungsgemäß gestellt wird, um die Schulden der Witwe und der Waisen nicht noch weiter zu erhöhen.
Aha, und wie soll die Rentenversicherung die Witwe und Waisen finden? Die sind doch untergetaucht!
Abschlägeam 05.07.2022 | 16:37
Eine etwas unglaubwürdige Geschichte, denn auch wenn die deutsche Rente in China ausbezahlt wurde, wird jährlich eine Lebensbescheinigung des Rentenempfängers gefordert, eben um dieses 'Unwissen' zu verhindern. Nun denn, eine Hinterbliebenrente kann maximal rückwirkend für 12 Monate beantragt werden. Dies würde dann also wohl verrechnet werden und der unberechtigt bezogene Teil wird zurück gefordert. Sehen Sie zu, dass der Antrag nun ordnungsgemäß gestellt wird, um die Schulden der Witwe und der Waisen nicht noch weiter zu erhöhen.
Braunam 05.07.2022 | 16:50
Zitat von McCormack anzeigenausblenden
Eine etwas unglaubwürdige Geschichte, denn auch wenn die deutsche Rente in China ausbezahlt wurde, wird jährlich eine Lebensbescheinigung des Rentenempfängers gefordert, eben um dieses 'Unwissen' zu verhindern. Nun denn, eine Hinterbliebenrente kann maximal rückwirkend für 12 Monate beantragt werden. Dies würde dann also wohl verrechnet werden und der unberechtigt bezogene Teil wird zurück gefordert. Sehen Sie zu, dass der Antrag nun ordnungsgemäß gestellt wird, um die Schulden der Witwe und der Waisen nicht noch weiter zu erhöhen.
Aha, und wie soll die Rentenversicherung die Witwe und Waisen finden? Die sind doch untergetaucht!
..dachte der Onkel ist untergetaucht. Im Ernst, ich würds auch weiterlaufen lassen wenn sich niemand meldet. Und falls doch dann die Erdmännchen-Taktik anwenden.
YetAnotherPhilam 05.07.2022 | 17:00
Der Betreiber des Forums sollte sich mal Gedanken darüber machen, wie viele Idioten hier Grütze verzapfen. Schade dass sinnvolle Hilfen dabei untergehen.
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