Hallo Phil,
ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch.
Die Formulare finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Witwenrente: R500/R660/R810 (sowie weitere Formulare in Abhängigkeit des Rentenkontos des Verstorbenen und in Abhängig der Einkünfte des überlebenden Ehegatten)
Waisenrente minderjährige Kinder wird über den R500 mit beantragt. Zusätzlich sind für die Waisenrente die Formulare R610/R810 notwendig.
Vielleicht kann es auch interessant und praktikabel sein, Angehörige in Deutschland zu bevollmächtigen die Hinterbliebenenrentenangelegenheit zu übernehmen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/ihr_rentenantrag_so_gehts.html