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Experten-Antwort

Witwenrente in Italien

von Jörg29.10.2018 | 09:46
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Hallo! Ein Bekannter von mir, ein in Italiener wohnhaft in Italien, ist kürzlich verstorben. Da er mehrere Jahre in Deutschland gearbeitet hatte, bekam er eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung, neben seiner italienischen Rente von der INPS. Seiner Witwe wurde nun gesagt, die Witwenrente bekäme sie nicht von der Deutschen Rentenversicherung. Vielmehr würde der Teil jetzt auch über die INPS laufen. Außerdem wurde ihr ausgerechnet, die Witwenrente würde rund 30% der Rente von der Deutschen Rentenversicherung betragen. Die Witwe hat mich um Rat gefragt, den ich nun hier suche: Ist es korrekt, dass die Altersrente über die Deutsche Rentenversicherung bezogen wurde, die Witwenrente jetzt aber über die italienische Rentenversicherung gezahlt wird? Kann es sein, dass die Witwenrente von den bei uns üblichen 55% abweicht, weil es einen Auslandsbezug hat? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Jörg,

wenn der Versicherte bis zu seinem Tod eine Versichertenrente der deutschen Rentenversicherung bezogen hat, ist auch für eine Witwenrente an seine Witwe die erforderliche Wartezeit erfüllt.

Ich sehe daher keinen Grund, aus dem kein Witwenrentenanspruch gegen die deutsche Rentenversicherung bestehen sollte.

Es empfiehlt sich, sich direkt mit demjenigen deutschen Versicherungsträger in Verbindung zu setzen, der die bisherige Versichertenrente gezahlt hat (DRV Schwaben, DRV Bund, DRV KBS). Dort kann man auch erfragen, welche Unterlagen man ggfs. noch vorlegen muss.

Die deutsche Witwenrente muss in der Regel nicht direkt bei der DRV beantragt werden, da das Rentenverfahren durch den zuständigen Rententräger im Wohnstaat eingeleitet wird, sofern im dortigen Rentenantrag angegeben wird, dass auch Versicherungszeiten in Deutschland vorhanden sind.

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