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Experten-Antwort

Witwenrente in NL

von anni07.01.2016 | 12:28
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich (49) bekomme seit 2 Jahren die große Witwenrente (25 J. verheiratet). Jetzt habe ich ein Jobangebot aus den Niederlanden bekommen. Wenn ich in weiterhin in Deutschland wohne und in den Niederlanden arbeiten würde, hätte das Auswirkungen auf meine Witwenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anni,

zunächst einmal ist die Beschäftigung in den Niederlanden an sich kein Hindernis für eine Weiterzahlung der Witwenrente. Dieses würde auch gelten, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen blieben, sondern Ihren Wohnsitz z.B. in die Niederlande verlegen.

Das Europarecht sieht hier eine entsprechende Gleichbehandlung vor.

Bei der zusätzlichen Erzielung von Einkünften stellt sich aber immer die Frage der Anrechnung dieses Einkommens auf die Witwenrente. Dies gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in Deutschland oder im Ausland erzielt wurde.

Aktuell gilt für Witwenrenten im Rahmen der Einkommensanrechnung ein Freibetrag in Höhe von 771,14 EUR. Wenn Sie mehr verdienen, wird ein bestimmter Anteil (40 %) des den Freibetrag überschreitenden Betrages auf Ihre Witwenrente angerechnet.

Würde das Einkommen z.B. auch auf eine niederländische Rente angerechnet, enthält das Europarecht Regelungen, die dafür sorgen, dass dasselbe Einkommen nicht mehrfach berücksichtigt wird.

Wichtig ist, dass Sie Einkommen, welches Sie zusätzlich zu Ihrer Witwenrente beziehen, möglichst rechtzeitig Ihrem rentenzahlenden Versicherungsträger anzeigen, damit mögliche Überzahlungen und Rückforderungen vermieden werden können.

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3 Antworten

Charlyam 07.01.2016 | 13:17
Hier ist genau wie bei einer "in Deutschland arbeitenden" Witwe die Einkommensanrechnung nach §97 SGB VI zu prüfen. Einfach beim Rentenversicherungsträger der die W-Rente zahlt angeben, ab wann und wo Sie arbeiten und dieser leitet dann eine Prüfung ein. Wegen den aktuellen Freibeträgen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6_…
anniam 08.01.2016 | 09:27
Vielen Dank!!!! Das hilft mir schon viel weiter in meinen Überlegungen .... Liebe Grüße
Garstigam 09.01.2016 | 13:52
Gern geschehen! Aber unbedingt dran denken: Wer Löcher in den Käse (Kas) bohrt, kriegt nur die halben Entgeltpunkte aber mindestens 78 % Einkommensanrechnung!
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