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Witwenrente in Polen

von Geri18.04.2008 | 09:21
1940 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin 60 Jahre alt und noch berufstätig. Meine Verlobte aus Polen hat nach Erreichung des 50. Lebensjahres, so lange musste sie warten, im März 2008 die Witwenrente, nach ihrem vor 5 Jahren verstorbenen Mann, in Polen beantragt und erhalten. Nun möchte auch ich die Zukunft meiner Verlobten finanziell absichern. Aus diesem Grunde möchten wir im Mai hier in der Bundesrepublik heiraten. Meine Frage lautet daher: Bleibt auch nach der Heirat die Witwenrente meiner Verlobten in Polen bestehen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.04.2008 | 10:40

Hallo Geri,

eine Witwenrente nach deutschem Recht würde mit der Wiederheirat entfallen. Ob dies im polnischen Recht ebenso ist, müssten Sie bitte mit dem dortigen Rententräger klären.

2 Antworten

Schadeam 18.04.2008 | 09:31
das sollte Ihre Verlobte doch besser beim polnischen Versicherungsträger erfragen, ob nach polnischen Recht eine Witwenrente weitergezahlt wird, wenn diese Witwe wieder heiratet.
Wolfgangam 18.04.2008 | 10:27
http://www.zus.pl/ - der polnische Versicherungsträger (auch mit einem deutschem Merkblatt ...das diese Frage aber nicht konkret beantwortet). Gruß w.
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