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Witwenrente? In Spanien gelebt und gestorben

von Anjelica18.09.2020 | 16:42
657 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, der Ehemann unserer Bekannten ist in Spanien verstorben. Sie sind schon lange verheiratet und leben auch schon lange in Spanien. Nun will sie die Witwenrente beantragen und hat von der Rentenstelle die Auskunft bekommen, da sie in Spanien leben, würde sie keine 3 Monate die volle Rente ihres verstorbenen Ehemannes erhalten und sie müßte dann halt beim spanischen Sozialamt Unterstützung beantragen. Ist diese Auskunft richtig? Immerhin ist Spanien ja auch in der EU und was wäre der Grund, wenn diese Handhabung stimmt?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.09.2020 | 14:42

Liebe Leser,

wir haben in diesem Thread unsachliche Einträge, Beleidigungen und politische Diskussionen gelöscht, bitten dafür um Verständnis und wünschen ein friedliches Wochenende.

Ihr Admin

6 Antworten

Rüdigeram 18.09.2020 | 17:01
In der EU sind Rente und Sozialleistungen immer noch Ländersache und daher sehr unterschiedlich geregelt.
Valzuunam 18.09.2020 | 17:45
Es könnte so gemeint sein, dass es keinen Vorschuss gibt sondern (auch die ersten drei Monate) erst nach Bearbeitung (und Prüfung) des Antrages nachgezahlt werden. Am Ende gibt es den gleichen Betrag, nur eben später. Letztendlich nur eine Frage des Verfahren, und das kann bei Aufenthalt im Ausland schon mal anders sein.
Schön Redenam 18.09.2020 | 18:43
wenn es 1 Deutsche Rente ist, was soll da in Spanien anders sein bei der DRV Berlin? Redet doch Klartext. DRV Rentenempfänger im Ausland, werden besonders betreut ? So ist es bei der Krankenversicherung und dem Krankenversicherungzuschuss über die Rente. Erhält dieses Ehepaar noch 1 spanische Rente, wird der Krankenkassenzuschuss, den in Deutschland alle Rentner erhalten, ersatzlos gestrichen.
Hallo Feststellungam 19.09.2020 | 08:33
wenn jemand als Rentner im Ausland lebt und der Ehepartner verstirbt, warum kann diese Witwe nicht so wie in Deutschland die Rente bekommen. Warum wird hier empfohlen zum Sozialamt in Spanien zu gehen? Wo bleibt die 3 Monate Weiterzahlung des Verstorbenen Rentners? Wohnt 1 Rentnerehepaar in Spanien und bezieht 1 Deutsche und 1 kleine spanische Rente wird dem Rentner der Krankenkassenzuschuss der DRV trotz z.B. 4o Jahren Beiträgen in die Rentenkasse verweigert.( Beiden Personen) Seine deutsche Krankenkasse kündigt dem Ehepaar. Lebt 1 zugewanderter Versicherte mit 5 Beitragsjahren in der BRD erhält er ohne Probleme den Krankenkassenzuschuss von etwa 50% Deutsche Rentenempfänger werden, wenn Sie im Ausland leben, massiv diskriminiert. Begreifen Sie dies jetzt ?
Hallo Janaam 19.09.2020 | 10:27
die DRV mischt bei allen Gesetzen und Abkommen direkt mit. Wer 1 deutsche Rente bekommt soll nicht benachteiligt werden. Das hat mit Gejammer und anderen Dingen rein gar nicht zu tun. Ihr verweigert Beitragszahlern mit 30 o 40 oder mehr Versicherungszahlern Ihre bezahlten Leistungen. Was hat das zu tun, wenn Spanier oder Italiener im Rentenalter in Ihr Land zurückkehren. Oder gar deutsche Rentner ins Ausland gehen. Dies ist Betrug am Versicherten und deren erarbeiteten und bezahlten Leistungen. Warum erhalten Sie einen Krankenkassenzuschuss von 50% nach 5 Jahren Versicherungsleistung in der DRV plus Sozialhilfe. Ihre Antwort ist unanständig.
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