Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGrundsätzlich sind sowohl eigene Renten als auch Witwenrente ins Ausland zahlbar.
Bezüglich Ihrer Witwenrente empfehle ich eine schriftliche Anfrage an den die Rente zahlenden Versicherungsträger, dann haben Sie die Antwort "amtlich".
Einen eigenen Rntenanspruch haben Sie später mal, wenn Sie mindestens 5 Beitragsjahre aufweisen. Die Rentenzahlung einer eigenen Rente nach Tunesien ist möglich, die Rente muss zu gegebener Zeit beantragt werden, z.B. über die Deutsche Botschaft.
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