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Witwenrente Kindererziehungszeiten

von Hannover 6530.09.2009 | 14:26
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine schwiegermutter hat keinen eigenen Anspruch auf Erwerbsrente. Die Erziehungszeiten der zwei Kinder wurden in der Rentenberechnung meines Schwiegervaters berücksichtigt. Nach dem Tod meines Schwiegervaters ist die Hinterbliebenenrente für meine Schwiegermutter beantragt worden. Bei der Rentenberatung erklärte man uns, dass die Witwenrente 60% der Rente meines Schwiegervaters betragen wird. Mir stellt sich nun die Frage: wenn pauschal 60% der Rente meines Schwiegervaters als Witwenrente gezahlt wird, werden doch auch die Kindererziehungszeiten mit nur 60% berücksichtigt? Warum ist das so? Müssten die Erziehungszeiten nicht mit 100% in der Rentenberechnung auftauchen, und die 60% von der Erwerbsrente meines Schwiegervaters berechnet werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist so zu verstehen, dass die Kindererziehungszeiten schon zu 100 % in der Rentenberechnung der Versichertenrente Ihres Schwiegervaters und damit auch in der Hinterbliebenenrente Ihrer Schwiegermutter als rentenrechtliche Zeit bewertet, bzw. angerechnet werden. An dieser Stelle erfolgt keine Kürzung.

Aus allen rentenrechtlichen Zeiten werden um einen Rentenbetrag ausrechnen zu können, Entgeltpunkte ermittelt. Diese Entgeltpunkte werden mit einem Rentenartfaktor multipliziert.

Für die Versichertenrente sind diese Entgeltpunkte mit einem Rentenartfaktor von 1,0 ( zu 100 %) zu berücksichtigen.

Für eine Hinterbliebenenrente dagegen werden dieselben Entgeltpunkte mit einem Rentenartfaktor von 0,6 ( zu 60 %) berücksichtigt.

2 Antworten

F U Nam 30.09.2009 | 14:39
Hallo Hannover 65, bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente wird die Bruttorente des Verstorbenen lediglich mit dem Faktor für Witwen/Witwerrente (hier: 0,60) multipliziert. Sämltiche Beitragszeiten erhalten somit einen Wert von 60%, nicht mehr und nicht weniger. Eine Hinterbliebenenrente stellt immer nur eine Entgeltersatzleistung dar.
Öhaam 30.09.2009 | 16:15
Eine Hinterbliebenenrente hat die sog. 'Unterhaltsergänzungsfunktion' - wenn kein eigenes Einkommen oder Vermögen der Überlebenden vorhanden ist müssen ggf. andere Sozialleistungen in Anspruch genommen werden (z.B. Grundsicherung etc.) Es stellt sich die Frage, weshalb die wertbringenden KEZ dem Mann zugeordnet wurden (Antrag!) - entweder, weil man die ergänzenden freiwilligen Beiträge nicht aufbringen wollte/konnte, die zu einem eigenständigen (100%) Rentenanspruch geführt hätten oder aber, weil der Mann deutlich früher in Rente konnte/ging und somit eben 'gleich' ein Rückfluss für die KEZ vorhanden war! Die Entscheidung wurde von beiden Beteiligten bewusst getroffen - ob nun die erhoffte Lebenserwartung und damit Rendite erreicht wurde oder nicht spielt im Nachhinein leider keine Rolle! Auch ein Witwer bekommt max. 60% für die KEZ, wenn diese im Rentenkonto der Frau gutgeschrieben wurden!
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