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Experten-Antwort

Witwenrente Krankenkassenbeitrag

von Ludwig H19.02.2017 | 09:27
1236 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Durch hier behandelte ähnliche Themen sind einige Fragen für uns entstanden. Wann wird der halbe und wann der volle Krankenkassenbeitrag fällig? Ich nenne mal einfache Beispielzahlen. Ehepaar, neues Recht. Krankenversicherung der Rentner. 1. Beide haben jeweils eine Bruttorente von 1000,-€ = je KK Beitrag 7,3% + Zusatzbeitrag. 2. Beide haben jeweils eine Betriebsrente von 145,-€ = je kein KK Beitrag weil unter Bezugsgröße. Wie wird die Witwenrente und die KK Beiträge berechnet wenn einer stirbt. Zur Vereinfachung kann der Beispielrechnung das Sterbevierteljahr, die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag außer acht gelassen werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ludwig H,

die kleine Witwen- oder Witwerrente wird gezahlt, wenn die Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente (Vollendung 47. Lebensjahr) noch nicht erreicht ist, keine Erwerbsminderung vorliegt und kein Kind erzogen wird. Die Höhe der kleinen Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte (250 EUR). Ist der Ehepartner vor seinem 63. Geburtstag gestorben, wird die kleine Witwenrente um einen Abschlag gemindert.

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbener Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat (550 EUR). Ist der Ehepartner vor dem vollendeten 63. Lebensjahr gestorben, wird die große Witwen- oder Witwerrente um einen Abschlag gemindert.

Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt derzeit 14,6 % des jeweiligen Rentenzahlbetrages. Von diesem Beitrag trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte (7,3 %) . Der verbleibende Beitragsanteil ist vom Rentner selbst zu tragen. Auch den Zusatzbeitrag hat der Rentner selbst zu zahlen.

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2 Antworten

Klugpuperam 19.02.2017 | 10:10
gRV-Renten: -11% KV/PV -> ca. 1350€ - Steuern Betriebsrenten: -18% KV/PV -> ca. 185€ - Steuern (zusammen über 5% der Bezugsgröße, daher KV/PV)
W*lfgangam 19.02.2017 | 10:44
Hallo Ludwig H, aus der leicht gekürzten Hinterbliebenenrente werden rd. 57 EUR (11 % von 516) und aus den beiden Betriebsrenten (18 % von 225) rd. 41 EUR KV/PV fällig. Aus der Betriebsrente ggf. etwas weniger, wenn auch hier Kürzungsvorschriften zu berücksichtigen sind (ÖD z. B.). Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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