Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwenrente mit eigener Rente & Betriebsrenten - Berechnung ?

von Rudi12.08.2011 | 13:20
16918 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, wie berechnet sich die Witwenrente aus folgender Konstellation: Er, Rentner, verstirbt - und hatte bisher eine Rente in Höhe von 1.700€ netto plus 2.400€ netto Betriebsrente Sie, Rentnerin, jetzt Witwe hat eine Rente in Höhe von 1.164€ netto plus 100€ netto Betriebsrente. Beide Renten zusammen 5.364€. Ehe bestand seit ca. 1981., kein Rentensplitting. Beide seit ca. 10 Jahren Rentner. Wie hoch ist die künftige Gesamt-Rente der Witwe ? Etwas verwirrend sind die im Internet kursierenden Witwen-Rentenrechner. ZB: http://www.brutto-netto-rechner.info/witwenrente.php Dort würde sich für eine Witwe eine höhere Rente ergeben, wenn sie selbst keine Rentenbezüge hätte die gegengerechnet werden. Kann das sein ? ( Das wäre doch eine drastische Benachteiligung der arbeitenden Frauen...) Vielen Dank für Ihre Hilfe ! Rudi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudi,

wie KSC bereits ausgeführt hat, kann ich Ihnen keine Auskunft zur Betriebsrente geben. Die große Witwenrente wird nach Ablauf des Sterbevierteljahres und nach Einkommensanrechnung ca. 800 € betragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 12.08.2011 | 16:04
Die Gesamtrente kann Ihnen niemand hier errechnen, weil keiner weiß wieviel Witwenrente die Dame aus der Betriebsrente erhält. :) Die eigenen Renten erhält sie natürlich weiter und nach der Einkommensanrechnung bleiben ca 800 € Witwenrente übrig. Dann ist sie schon mal (ohne Betriebswitwenrente) bei über 2000 € und wird sicherlich nicht verhungern. Die Gerechtigkeitsdiskussion über die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrente erspare ich mir - diese Kriterien existieren seit ca 25 Jahren und sind "verfassungsrechtlich längst durch".
Ahnungam 12.08.2011 | 17:29
Deswegen trifft man auf Teneriffa so viele Witwen. Gönnen Sie's Ihnen doch, wahrscheinlich haben Sie das hart verdient ;-) Und zur Gerechtigkeitsdiskussion: Verstehe noch weniger, warum bei Beamtenpensionen keine Anrechnung eigener Renten der Witwen erfolgt. Aber vermutlich gilt es da noch mehr!
Mehr Ahnungam 12.08.2011 | 19:18
@Ahnung: selbstverständlich erfolgt bei Hinterbliebenenpensionen eine Anrechnung der eigenen Rente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026